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Bundesverfassungsgericht rügt Auslieferung von mutmaßlichem Linksextremist an Ungarn
Die Auslieferung eines mutmaßlichen Linksextremisten im Juni 2024 nach Ungarn ist unzulässig gewesen. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss rügte das Bundesverfassungsgericht eine unzureichende Aufklärung der dortigen Haftbedingungen durch das zuständige Berliner Kammergericht. Der betroffene Mensch war allerdings trotz eines einstweiligen Auslieferungsverbots durch das Bundesverfassungsgericht schon kurz zuvor an ungarische Behörden übergeben worden. (Az.: 2 BvR 1103/24)
Der sich selbst als nichtbinär einordnende Mensch soll Anfang Februar 2023 zusammen mit anderen mutmaßlichen Linksextremisten Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen und verletzt haben. Das Berliner Kammergericht erklärte am 27. Juni 2024 seine Auslieferung nach Ungarn für rechtmäßig.
Obwohl bereits eine Verfassungsbeschwerde anhängig war, wurde er in der folgenden Nacht den ungarischen Behörden übergeben. Eine am 28. Juni ergangene einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, welche die Überstellung bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagte, kam zu spät.
Wie nun das Bundesverfassungsgericht entschied, hätte der Mensch nicht ausgeliefert werden dürfen. Zur Begründung verwies es auf das Verbot unmenschlicher Behandlung nach der EU-Grundrechtecharta. Das Kammergericht habe aktuelle Informationen zu Überbelegung und Haftbedingungen in ungarischen Gefängnissen nicht ausreichend geprüft.
J.Horn--BTB