
-
Neuer Vorschlag im FIFA-Rat: WM 2030 mit 64 Teams
-
Trump setzt fast alle Strafzölle gegen Mexiko aus
-
Serbiens Parlament verabschiedet Gesetz zur Senkung von Studiengebühren
-
Europäische Trägerrakete Ariane 6 zu erstem kommerziellen Flug ins All gestartet
-
Klimaklage gegen RWE: Kleinbauer aus Peru hat Vertrauen in deutsche Justiz
-
Nato-Generalsekretär hofft auf Annäherung Trumps an Selenskyj
-
Albanien schaltet in den nächsten Tagen Tiktok ab
-
"Wirtschaftswoche": Insolvente Flugtaxifirma Volocopter findet Käufer
-
US-Minister: Zölle gegen Kanada und Mexiko werden "wahrscheinlich" ausgesetzt
-
Lungenkrankheit von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit verschlimmert sich
-
Unfallserie mit drei Toten in Niedersachsen: Flüchtige Autoinsassen in Wald gefasst
-
Mexikos Parlament beschließt Verbot von Gen-Mais-Anbau
-
EZB senkt Leitzinsen zum sechsten Mal - Einlagenzins jetzt bei 2,5 Prozent
-
Moskau lehnt vorübergehende Waffenruhe ab - Ukraine meldet vier Tote bei Angriff auf Hotel
-
Machetenattacke auf Polizeiwache in Rheinland-Pfalz: Acht Jahre Haft für Angreifer
-
Mann und Frau wegen Diebstahls von Welterbestatue in Darmstadt verurteilt
-
Nach 16 Monaten: Neymar zurück in Brasiliens Nationalteam
-
Lagarde: Investitionen in Rüstung und Infrastruktur können Wachstum ankurbeln
-
Pistorius: Wollen Wegfall der US-Unterstützung für die Ukraine kompensieren
-
Kläbo holt mit Staffel fünftes WM-Gold - Deutschland Achter
-
Bundesregierung verlängert Treuhandverwaltung für Rosneft Deutschland
-
Hochverrat geplant: Lange Haftstrafen in Koblenz für verhinderte Lauterbach-Entführer
-
Außenhandelsdefizit der USA steigt im Januar auf Rekordhoch
-
Rund 200 Gesundheitseinrichtungen in ganz Deutschland von Warnstreik betroffen
-
Prozess um volksverhetzende antiisraelische Karikatur: Mann muss 4000 Euro zahlen
-
Unruhe in Union wegen Schuldenpolitik - Frei räumt Abkehr von Wahlversprechen ein
-
Hessisches Verfassungsgericht stärkt Versammlungsfreiheit
-
Aus Rache erfundenes Plagiat: Amtsgericht München verhängt Haftstrafe
-
Sturm in Trondheim: Team-Kombination auf Freitag verlegt
-
Wettbewerbsverzerrung: Ligen "fürchten" die Zukunft
-
Renten steigen im Juli erneut kräftig um 3,74 Prozent
-
Geld für Privatjet und Luxuswohnung abgezweigt: Lange Haft für Berliner Manager
-
Prozess um Doppelmord vor mehr als 28 Jahren im Saarland: Angeklagter schweigt
-
EU-Krisengipfel: Zuspruch
für Wiederaufrüstung Europas
-
Union und SPD streiten offen über Migrationspolitik
-
24-jähriger IS-Unterstützer in Düsseldorf zu Haftstrafe verurteilt
-
Scheidender Bundestag kommt in zwei Sondersitzungen zu Finanzpaket zusammen
-
Rubiales-Prozess: Staatsanwältin fordert neues Verfahren
-
Suche nach Wassereis: Private-US Sonde "Athena" soll auf dem Mond landen
-
Gericht: Verbot von Tanzveranstaltung an Karfreitag in Nürnberg war rechtens
-
Europäischer Gerichtshof lehnt Rücknahme von Annullierung der Wahl in Rumänien ab
-
Sturm in Trondheim: Team-Kombination vorerst abgesagt
-
Zu umständlich: Zwei Drittel der Verbraucher brechen Online-Einkauf an der Kasse ab
-
Trump fordert Freilassung von Geiseln - USA und Hamas führen direkte Gespräche
-
Heil kündigt Rentensteigerung von 3,74 Prozent zum 1. Juli an
-
Sturm in Trondheim: Kombi-Springen verschoben
-
EU-Gipfel: Von der Leyen sieht "Wendepunkt" für Europas Sicherheit
-
Gericht: Polizeischüler durfte wegen rassistischer Sprüche entlassen werden
-
Mutter und Großeltern mit Axt erschlagen: Prozess gegen 28-Jährigen in Zwickau
-
Hamburger Linken-Spitzenkandidatin Özdemir entscheidet sich für Bundestagsmandat

Hessisches Verfassungsgericht stärkt Versammlungsfreiheit
Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat die nach der Landesverfassung weitreichende Versammlungsfreiheit verteidigt. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil darf die Versammlungsfreiheit nur zum Schutz "von Grundrechten Dritter oder anderen Rechtsgütern mit Verfassungsrang" beschränkt werden. So ausgelegt, seien die Vorschriften des 2023 in Kraft getretenen hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes weitgehend mit der Landesverfassung vereinbar. (Az. P.St. 2920 und P.St. 2931)
Während die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit teils durch Gesetz beschränkt werden kann, garantiert die hessische Landesverfassung die Versammlungsfreiheit nahezu unbegrenzt. Lediglich eine Anmeldepflicht für Versammlungen unter freiem Himmel ist danach zulässig.
Das 2023 in Kraft getretene hessische Versammlungsfreiheitsgesetz sieht allerdings verschiedene Möglichkeiten vor, Versammlungen zu beschränken. Dagegen wandten sich die Landtagsfraktionen von AfD und Linkspartei. Beide rügten die Möglichkeit von Beschränkungen mit Blick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung, zudem die Möglichkeit, Versammlungen in geschlossenen Räumen aufzulösen, wenn die Gefahr von Straftaten besteht. Die Linke rügte auch weitere Vorschriften des Versammlungsfreiheitsgesetzes, etwa ein Verbot von Vermummungen und Schutzausrüstungen, sowie des hessischen Bannmeilengesetzes.
Der Staatsgerichtshof vertrat nun mehrheitlich die Auffassung, dass sich all diese Vorschriften so verstehen lassen, dass sie nur Beschränkungen zum Schutz "von Grundrechten Dritter oder anderen Rechtsgütern mit Verfassungsrang" erlauben. So und nur so ausgelegt seien sie mit der hessischen Landesverfassung vereinbar. Dabei müssten die Behörden die jeweiligen Grundrechte "in einen verhältnismäßigen Ausgleich" bringen.
Aus formalen Gründen beanstandete der Staatsgerichtshof allerdings Gesetzesklauseln zur Einziehung von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen. Hier schreibe die Landesverfassung einen Hinweis vor, dass diese Vorschriften das ebenfalls in der Landesverfassung verankerte Eigentumsrecht beschränken. Dies sei fehlerhaft unterblieben. Der Landtag hat aber bis Ende 2025 Zeit, dies nachzubessern. Bis dahin bleiben die Vorschriften in Kraft.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) kündigte insoweit eine zeitnahe Nachbesserung an. Insgesamt begrüßte er, dass die Entscheidung nun Rechtssicherheit bringe. "Die Versammlungsfreiheit ist in unserem freiheitlichen Land von überragender Bedeutung", erklärte Poseck in Wiesbaden.
L.Janezki--BTB