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EU-Kommission will Abschieberegeln verschärfen und Lager erlauben
Die EU-Kommission will die europäischen Abschieberegeln verschärfen und den Mitgliedsländern erstmals sogenannte Rückführzentren in Drittländern erlauben. Das geht aus dem vorab bekannt gewordenen Entwurf der "Rückführungsverordnung" hervor, die EU-Innenkommissar Magnus Brunner am Dienstagnachmittag in Straßburg präsentieren wollte. Ziel ist es, die Abschiebung von Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis aus der EU zu beschleunigen und zahlenmäßig auszuweiten.
"Wenn Menschen ohne Aufenthaltsrecht in der EU bleiben, wird das gesamte Migrations- und Asylsystem untergraben", heißt es in dem Kommissionsentwurf. Derzeit kämen nur etwa 20 Prozent der Drittstaatler einer Ausreiseaufforderung durch die Behörden nach. Dies sei "unfair gegenüber allen, die sich an die Regeln halten" und untergrabe die öffentliche Unterstützung für eine tolerante Gesellschaft.
Die Novelle vereinheitlicht und verschärft die geltenden Regeln von 2008 in einer Reihe von Punkten: Erstmals sollen die EU-Länder eine Rechtsgrundlage erhalten, um abgelehnte Asylbewerber in Abschiebezentren in Drittstaaten zu bringen. In der deutschen Union gibt es Forderungen nach solchen Zentren, Kritik kommt dagegen von der SPD als möglichem Koalitionspartner.
In der EU hat bisher nur Italien mit Albanien eine Abmachung über ein solches Zentrum geschlossen, die allerdings auf juristische Hürden stößt. Außerhalb der EU hatte Großbritannien nach dem Wahlsieg von Labour im vergangenen Sommer Abschiebungen nach Ruanda gestoppt.
Neu ist zudem: Künftig sollen Mitgliedsländer ihre Ausreise-Anordnungen für Drittstaatler gegenseitig anerkennen. Damit will die EU-Kommission "Schlupflöcher" schließen - etwa wenn ein in Deutschland abgelehnter Asylbewerber einen zweiten Antrag in einem anderen EU-Land stellt. Dafür soll eine Europäische Rückführanordnung (European Return Order) geschaffen werden, die im Schengen-Informationssystem (SIS) hinterlegt wird und dort elektronisch abrufbar ist.
Darüber hinaus soll leichter die Abschiebehaft verhängt werden können - etwa wenn Migranten ein "Sicherheitsrisiko" darstellen. Zudem sieht die EU-Kommission "abschreckende Maßnahmen" vor, wenn abgelehnte Asylbewerber sich den Behörden widersetzen. So soll etwa das Beschlagnahmen von Ausweisdokumenten einfacher möglich sein.
Die Kommissionspläne bedürfen der Zustimmung der Mitgliedsländer und des Europaparlaments.
A.Gasser--BTB