Berliner Tageblatt - Rumänien: Verfassungsgericht lehnt Beschwerde von Gerogescu gegen Wahlausschluss ab

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Rumänien: Verfassungsgericht lehnt Beschwerde von Gerogescu gegen Wahlausschluss ab
Rumänien: Verfassungsgericht lehnt Beschwerde von Gerogescu gegen Wahlausschluss ab / Foto: © AFP/Archiv

Rumänien: Verfassungsgericht lehnt Beschwerde von Gerogescu gegen Wahlausschluss ab

Das rumänische Verfassungsgericht hat eine Beschwerde des rechtsradikalen Präsidentschaftskandidaten Calin Georgescu gegen seinen Ausschluss von der im Mai anstehenden Wahl abgelehnt. "Die Beschwerde wurde einstimmig abgelehnt", erklärte das Gericht am Dienstag, eine Begründung werde folgen. Georgescu bleiben damit keine weitere Möglichkeiten der Berufung.

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Der Vorsitzende der rechtsradikalen Partei AUR, George Simion, die Georgescu unterstützt, warf dem Gericht vor, das rumänische Volk zu verspotten. Das Urteil sei "ein Angriff auf die Demokratie und die Freiheit", erklärte Simion im Onlinedienst X. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich mehrere hundert Anhänger Georgescus, um gegen die Entscheidung zu protestieren.

Georgescu war am Sonntag von der Wahlkommission in Bukarest ohne die Angabe von Gründen von der Wahl ausgeschlossen worden. In Bukarest strömten mehrere hundert seiner Anhänger zu Protesten zusammen. Es kam zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei, diese setzte Tränengas ein. 13 Menschen wurden verletzt. Georgescu erklärte im Onlinedienst X: "Europa ist jetzt eine Diktatur, Rumänien lebt unter der Tyrannei."

Am Montag legte er vor dem Verfassungsgericht Beschwerde gegen seinen Ausschluss ein. Darin sprach Georgescu nach Angaben des Gerichts von einer "völlig unrechtmäßige" Entscheidung und erklärte, die Wahlkommission habe sich "in unzulässiger Weise die ausschließliche Zuständigkeit des Verfassungsgerichts angemaßt".

Rumänien steckt seit Monaten in einer politischen Krise. Im November hatte der zuvor weitgehend unbekannte Georgescu überraschend die erste Runde der Präsidentschaftswahl gewonnen. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte den ersten Wahlgang jedoch kurz vor der geplanten Stichwahl Anfang Dezember wegen des Verdachts auf Wahleinmischung Russlands für ungültig - nun soll im Mai ein neuer Urnengang stattfinden.

Ende Februar leitete die rumänische Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen gegen Georgescu ein. Sie legt ihm unter anderem falsche Angaben zur Finanzierung seines Wahlkampfs und zu seinen Vermögensverhältnissen zur Last. Am Mittwoch wies Rumänien zwei russische Diplomaten wegen mutmaßlicher Einmischung zugunsten von Georgescu aus.

F.Müller--BTB