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Haushaltsausschuss berät über Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse
Der Haushaltsausschuss des Bundestages berät am Freitag (11.30 Uhr) über die von Union und SPD geplanten Grundgesetzänderungen. Dabei geht es um Ausnahmen von der Schuldenbremse für den Bereich Verteidigung, Lockerungen für Kreditaufnahmen durch die Bundesländer sowie die Errichtung eines Sondervermögens von 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur.
Das Bundestags-Plenum hatte darüber am Donnerstag erstmals beraten. Im Haushaltsausschuss fand zudem eine Anhörung statt. Die Grünen, deren Stimmen für die erforderliche Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat gebraucht werden, fordern Änderungen an den vorgelegten Gesetzentwürfen, unter anderem für mehr Klimaschutz. Zudem haben sie für den Bereich Verteidigung einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.
E.Schubert--BTB