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Bundestag stimmt über Grundgesetz-Änderung für Schuldenpaket ab
Der alte Bundestag entscheidet am Dienstag in einer Sondersitzung über mehrere Grundgesetzänderungen, die der künftigen Bundesregierung die Aufnahme von Schulden in bislang nie dagewesener Höhe ermöglichen soll (ab 10.00 Uhr). Geplant ist die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und für die Länder. Zudem soll ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 eingerichtet werden.
Union, SPD und Grüne hatten sich vergangene Woche im Grundsatz auf die Vorlagen verständigt. Für die geplante Änderung der Grundgesetz-Artikel 109, 115 und 143 ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Im alten Bundestag, der am Dienstag noch einmal zusammenkommt, können Union, SPD und Grüne diese Hürde gemeinsam nehmen. Geplant ist eine namentliche Abstimmung. Am Freitag muss noch der Bundesrat der Grundgesetz-Änderung mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.
L.Dubois--BTB