
-
"Katargate"-Ermittlungen in Israel richten sich gegen Mitarbeiter Netanjahus
-
Auf ISS gestrandete Astronauten würden wieder mit Boeing-Starliner starten
-
Tausende Georgier gehen gegen Regierung und für EU-Annäherung auf die Straße
-
Per Haftbefehl gesuchter Serbenführer Dodik nach eigenen Angaben in Moskau
-
Knöchelverletzung: Haaland fällt wochenlang aus
-
Hegseth fordert gleiche Fitness-Tests für alle bei US-Kampftruppen
-
Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
Spannendes Duell: Nagelsmann analysiert schon Portugal
-
Ukraine: Selenskyj ruft drei Jahre nach Butscha-Massaker zu europäischer Einigkeit auf
-
Britischer Sender BBC steht vor "beispiellosen" Finanzierungsproblemen
-
Schlotterbeck: "Erster Ansprechpartner wird der BVB bleiben"
-
Starmer ruft bei Grenzsicherheitsgipfel zu gemeinsamem Kampf gegen Schleuser auf
-
Trotz Rechtsstreits: Trump-Regierung schiebt erneut Häftlinge nach El Salvador ab
-
Pariser Gericht: Rechtspopulistin Le Pen darf nicht bei Präsidentenwahl antreten
-
Drogenbeauftragter verteidigt Cannabis-Legalisierung - CSU will erneutes Verbot
-
IG Metall ruft Beschäftigte im Kfz-Handwerk zu Warnstreiks auf
-
Musk kritisiert Verurteilung Le Pens als Missbrauch des Rechtssystems
-
Drei vermisste US-Soldaten in Litauen tot aufgefunden
-
Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg in Untersuchungshaft
-
DIHK: Viele deutsche Firmen erwarten positive Auswirkungen durch Mercosur-Abkommen
-
Veruntreuung: Gericht entzieht Le Pen Recht auf Kandidatur für politische Ämter
-
Hamburger Landesverband der Jungen Alternative beschließt eigene Auflösung
-
UEFA-Kongress: Neuendorf hält nichts von Russland-Rückkehr
-
Bekannte ersticht Mann: Ehefrau in Heidelberg wegen Beihilfe verurteilt
-
Netflix-Serie "Adolescence" soll in britischen Schulen gezeigt werden
-
Klingbeil sieht wachsendes Vertrauen zu Merz - Koalitionsgespräche gehen weiter
-
Berliner Klimaaktivist zu Geldstrafe verurteilt
-
Opposition in der Türkei verurteilt Misshandlung festgehaltener Studenten
-
Bielefeld ohne Angst gegen Bayer: "Wollen nach Berlin"
-
Banaszak räumt fehlende Klarheit der Grünen vor der Bundestagswahl ein
-
Anwalt kündigt Berufung gegen Le-Pen-Urteil an
-
"Welt": Cyberkriminalität im Inland gesunken - Angriffe aus dem Ausland nehmen zu
-
Mordversuch mit Rattengift: Längere Haft in neuem Prozess gegen Musiker in Hannover
-
Verschwundener Sechsjähriger aus Hessen: Bundesweite Suche über Anzeigetafeln
-
Konkurrenz für Eurostar: Weitere Genehmigung für Ärmelkanal-Zugstrecke möglich
-
Kreml: Putin weiter offen für Gespräch mit Trump
-
Zahl der Toten nach Erdbeben in Myanmar auf mehr als 2000 gestiegen
-
"Einzelmedaille gewinnen": Preuß nimmt Olympia ins Visier
-
Gericht: Keine Entschädigung nach verpasstem Flug wegen Gate-Wechsels
-
Urteil gegen Le Pen: Empörung in Russland und bei Europas Rechtspopulisten
-
Chronisches Fatigue-Syndrom: Gericht ebnet Patient Weg für weitere Therapie
-
Schätzung: Inflation im März leicht abgeschwächt - Preisanstieg um 2,2 Prozent
-
Militärfahrzeug von vermissten US-Soldaten in Litauen geborgen
-
Linke: An Acht-Stunden-Tag darf nicht die Axt gelegt werden
-
Zahl der Industriebeschäftigten innerhalb eines Jahres um 120.000 gesunken
-
Erdbeben in Myanmar: Militärregierung spricht nun von mehr als 2000 Toten
-
EZB-Chefin Lagarde: Trumps Handelskrieg muss zu "Unabhängigkeit" Europas führen
-
Deutscher Wetterdienst: März war einer der trockensten seit Messbeginn
-
Hoffnung auf Überlebende nach Erdbeben in Myanmar und Thailand schwindet
-
Thüringen: Höchststand bei politisch motivierten Straftaten im vergangenen Jahr

Bundessozialgericht klärt Anrechnung von Kindererziehungszeiten in EU-Ausland
Kindererziehungszeiten im EU-Ausland können auch von der Deutschen Rentenversicherung rentensteigernd anerkannt werden. Das ist der Fall, wenn vorher und hinterher deutsche Rentenanwartschaften erworben wurden und die Kindererziehung im Ausland dort nicht zu einer Rente führt, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied. (Az. B 5 R 16/23 R)
Es sprach damit einer Mutter eine höhere Rente zu, die zwei ihrer drei Kinder zunächst in Österreich aufgezogen hatte. Danach lässt sich die Anerkennung der Kindererziehungszeiten auch durch nachfolgende freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenkasse erreichen.
Die Frau war bis 1972 in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Von 1975 bis 1979 lebte sie mit ihrem Ehemann und den in den Jahren 1970, 1975 und 1977 geborenen Kindern in Österreich.
Während ihr Mann dort arbeitete und Beiträge zur österreichischen Rentenversicherung zahlte, widmete sie sich ausschließlich der Kindererziehung. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland zahlte die Mutter noch freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenkasse ein, um die sogenannte Wartezeit von 60 Monaten zu erfüllen.
Die österreichische Rentenversicherung stellte 52 Monate Kindererziehungszeiten fest. Wegen der dort geltenden Mindestversicherungszeit von 180 Monaten reichte dies für eine österreichische Rente aber nicht aus. Die Deutsche Rentenversicherung erkannte Kindererziehungszeiten nur für das erste Kind an.
Wie nun das BSG entschied, muss die Rentenversicherung auch die Erziehungszeiten für die beiden weiteren Kinder anerkennen. Das ergebe sich aus EU-Recht, die deutschen Vorschriften seien entsprechend auszulegen.
Danach "muss die betroffene Person ausschließlich in dem die Rente gewährenden Mitgliedsstaat Versicherungszeiten erworben haben, und zwar sowohl vor als auch nach der Verlegung ihres Wohnsitzes in den anderen Mitgliedsstaat, in dem sie die Kindererziehungszeiten zurückgelegt hat".
Dies sei hier erfüllt. Die Klägerin habe vor der Kindererziehung in Österreich in Deutschland beitragspflichtig gearbeitet. Danach sei sie in Deutschland zwar selbstständig tätig gewesen, habe aber noch freiwillige Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt. Dass die österreichische Rentenversicherung die Zeiten anerkannt habe, stehe dem nicht entgegen, weil dies nicht zu österreichischen Rentenzahlungen geführt habe.
O.Bulka--BTB