- Trump: Israel sollte Atomanlagen des Irans angreifen
- Hunderte demonstrieren vor Präsidentschaftswahl in Tunesien gegen Repressionen
- Plattform X: Strafe in Brasilien für Aufhebung von Sperre des Onlinedienstes bezahlt
- CDU-Kanzlerkandidat Merz sieht keine Möglichkeiten für "Steuersenkungen im großen Stil"
- Kleindienst-Tor zu wenig: Augsburg schlägt Gladbach
- USA melden Angriffe auf 15 Ziele der Huthi-Miliz im Jemen
- Belarus: Haftstrafen für zwölf Angeklagte wegen Sabotage an russischem Flugzeug
- Nasrallah-Nachfolger mögliches Ziel von neuen israelischen Angriffen in Beirut
- "Im eigenen Stadion paniert": KSC verpasst Tabellenführung
- Bosnien und Herzegowina: Mindestens 16 Tote durch Überflutungen und Erdrutsche
- CAS: Dopingsperre gegen Pogba auf 18 Monate verkürzt
- Paderborn bleibt oben dabei
- 2. Liga: Karlsruhe verpasst Tabellenführung
- Trump-Darsteller Sebastian Stan: "Nonstop" Ton- und Bildaufnahmen studiert
- Selenskyj besucht in russischer Region Kursk kämpfende Truppen in Grenzregion Sumy
- Ex-Präsident Obama steigt in den Wahlkampf von Kamala Harris ein
- Bosnien und Herzegowina: Mindestens 14 Tote und viele Vermisste bei Überschwemmungen
- Irans Außenminister: Teheran unterstützt Bemühungen um Waffenruhe im Libanon
- EuGH: Zugriff von Polizei auf Handy nicht auf schwere Kriminalität beschränkt
- Vergewaltigung von Mann in Münchner U-Bahnhof: Vier Jahre Jugendstrafe
- FPÖ-Chef Kickl nach Parlamentswahl von Österreichs Präsident Van der Bellen empfangen
- Saftige Preiserhöhung: Flexpreise der Deutschen Bahn steigen um 5,9 Prozent
- Arbeitslosenquote in den USA im September leicht zurückgegangen
- America's Cup: Ineos und Ainslie fordern Titelverteidiger
- UN-Hilfslieferung mit 30 Tonnen medizinischer Güter trifft im Libanon ein
- Täter nach tödlichen Schüssen in baden-württembergischem Göppingen weiter flüchtig
- EU-Staaten müssen in anderem EU-Land festgestellte Geschlechtsidentität anerkennen
- Autoindustrie: Tschechien fordert Lockerung von EU-Emissionsvorschriften
- EuGH zu Streit über Artikel: Überhöhter Schadenersatz kann Pressefreiheit verletzen
- Fachanwalt Lambertz: "Ich sehe kein Bosman 2.0"
- Weg frei für EU-Zölle auf E-Autos aus China - Deutsche Bedenken überstimmt
- Neue israelische Luftangriffe in Beirut - Ziel könnte Nasrallah-Nachfolger gewesen sein
- Bahn erhöht Preise im Fernverkehr um im Schnitt 5,9 Prozent
- Wagenknecht lobt Ukraine-Appell von Kretschmer, Woidke und Voigt - Kritik von Merz
- Europäischer Gerichtshof begrenzt Nutzung persönlicher Daten durch soziale Netzwerke
- Hafturteil wegen Werfens von Gullydeckeln auf Autobahn in Niedersachsen rechtskräftig
- Totschlagsprozess um in Wohnung aufbewahrte Leiche in Hessen begonnen
- Ayatollah Chamenei rechtfertigt Irans Raketenangriff als "legal und legitim"
- Klagen von Breuninger und Falke gegen deutsche Corona-Hilfen scheitern vor EuGH
- Muskelverletzung: BVB-Star Adeyemi fällt länger aus
- Fifa verliert vor EuGH: Transferregeln verstoßen gegen Freizügigkeit
- Neuzulassungen gehen auch im September zurück - Anstieg bei E-Autos
- Bayern und DFB ohne Musiala – Leweling nachnominiert
- EuGH: Melonen und Tomaten aus Westsahara müssen entsprechend gekennzeichnet sein
- U21: Beier und Wanner ersetzen Adeyemi und Moukoko
- Kühnert beklagt Homophobie bei muslimischen Männergruppen
- EuGH stuft Umgang von Taliban mit Frauen in Afghanistan als Verfolgung ein
- Niederlage für die FIFA: Transferregeln widersprechen EU-Recht
- Trotz Nein aus Berlin: EU-Länder machen Weg frei für Zölle auf E-Autos aus China
- Wagenknecht lobt Appell von Kretschmer, Woidke und Voigt zur Ukraine-Politik
Fifa verliert vor EuGH: Transferregeln verstoßen gegen Freizügigkeit
In einem für die Transferregeln des Profifußballs wichtigen Verfahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gegen den Weltfußballverband Fifa entschieden. Mehrere Bestimmungen der Fifa verstoßen gegen die in der Europäischen Union geregelte Freizügigkeit der Arbeitnehmer und das Wettbewerbsrecht, wie die Richter in Luxemburg am Freitag entschieden. Dies könnte nach Einschätzung von Experten weitreichende Folgen für das milliardenschwere Transfergeschäft im Weltfußball haben.
Der EuGH urteilte im Fall des ehemaligen französischen Fußballers Lassana Diarra, der in Belgien vor Gericht gezogen war. Die belgischen Richter schalteten für eine weitergehende Klärung den EuGH ein und werden den Fall des 39-Jährigen nun auf Grundlage der Luxemburger Entscheidung entscheiden.
Diarra hatte 2014 den russischen Verein Lokomotive Moskau im Streit verlassen, woraufhin dieser ihn verklagte und die Fifa eine Geldstrafe in Höhe von mehr als zehn Millionen Euro verhängte. Außerdem musste sich jeder Verein an der Strafe beteiligen, der Diarra verpflichten wollte - ein Engagement des Mittelfeldspielers beim belgischen Erstligisten Royal Charleroi scheiterte, weshalb Diarra zwischenzeitlich vereinslos war.
Der EuGH entschied nun, dass die von den nationalen Fußballverbänden übernommenen Fifa-Regeln die Freizügigkeit von Profifußballern verhindern können. Die Regeln würden die Spieler und die Vereine, die sie einstellen möchten, mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken belasten. Zusammen genommen sei dies geeignet, einen internationalen Transfer dieser Spieler zu behindern.
Der EuGH urteilte, dass Beschränkungen der Freizügigkeit von Berufsfußballern zwar gerechtfertigt sein können, um etwa die Ordnungsmäßigkeit der Fußballwettbewerbe zwischen den Vereinen zu gewährleisten, indem ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften der Profifußballvereine aufrecht erhalten werde. Im Fall Diarras schienen die Regeln jedoch in mehrfacher Hinsicht über dieses Ziel hinauszugehen.
Außerdem entschied der EuGH, dass die beanstandeten Regeln mit Blick auf das Wettbewerbsrecht bezwecken, den grenzüberschreitenden Wettbewerb zu beschränken oder sogar zu verhindern. Es spiele eine wesentliche Rolle im Profifußball, dass Vereine bereits ausgebildete Spieler verpflichten und so in den Wettbewerb treten. Regeln, die diese Art des Wettbewerbs beschränken, würden einer Abwerbeverbotsvereinbarung ähneln. Außerdem würden solche Regeln als nicht erforderlich erscheinen.
Die konkreten Folgen der Entscheidung sind noch nicht absehbar, das im Fall Diarra zuständige Gericht im belgischen Mons wird das Urteil nun auslegen. Allerdings wurde bereits im Vorfeld erwartet, dass die Fifa im Fall einer Niederlage ihre Regeln ändern muss und eine Neuordnung des Transfermarkts nötig wird.
Der Fall Diarra war von seiner Dimension bereits mit dem 1995 veröffentlichten Bosman-Urteil verglichen worden. Jean-Marc Bosmann hatte damals erstritten, dass Spieler nach Vertragsende ablösefrei wechseln dürfen.
E.Schubert--BTB