Berliner Tageblatt - Urteil "zu milde": Familie Schumacher legt Berufung ein

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Urteil "zu milde": Familie Schumacher legt Berufung ein
Urteil "zu milde": Familie Schumacher legt Berufung ein / Foto: © SID

Urteil "zu milde": Familie Schumacher legt Berufung ein

Im aufsehenerregenden Prozess um einen Erpressungsversuch hat die Familie von Michael Schumacher wie erwartet Berufung gegen einen Teil des Urteils eingelegt. Streitpunkt bleibt damit die Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal im Fall des Mitangeklagten aus Wülfrath, der als Angestellter einer Sicherheitsfirma auf dem Schumacher-Anwesen in der Schweiz gearbeitet hatte. Dieser war am vergangenen Mittwoch zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

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"Wir haben Berufung eingelegt gegen das in unseren Augen viel zu milde Urteil", wird Corinna Schumacher, Ehefrau des Formel-1-Rekordweltmeisters, in einer Mitteilung der Familie am Montag zitiert. Der einstige Sicherheitsangestellte sei "in meinen Augen der Drahtzieher hinter dieser Sache. Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt."

Die Familie Schumacher war in Wuppertal als Nebenklägerin am Prozess beteiligt, die Anwälte hatten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gegen den Mann gefordert und damit das Höchstmaß, welches das Amtsgericht verhängen kann. Aus Sicht der Nebenklage hatte der Wülfrather die Bild- und Video-Dateien entwendet und damit die Tat erst ermöglicht. Der Angeklagte ließ die Vorwürfe über seinen Anwalt bestreiten, letztlich wurde er wegen Beihilfe und nicht wegen Mittäterschaft verurteilt.

Die erpresserischen Anrufe tätigte ein Mann aus Wuppertal, als Hauptangeklagter wurde er zu drei Jahren Haft verurteilt. Sein Sohn erhielt zudem sechs Monate auf Bewährung wegen Beihilfe. Beide waren geständig, gegen diese Urteile geht die Familie Schumacher nicht vor.

Michael Schumacher hatte bei einem Skiunfall im Jahr 2013 schwere Kopfverletzungen erlitten. Er ist seither nicht mehr in der Öffentlichkeit aufgetreten, die Familie schützt seine Privatsphäre und macht zu seinem Gesundheitszustand keine Angaben. Die Angeklagten hatten diese Situation zu nutzen versucht, indem sie mit der Veröffentlichung von Bild- und Videodateien drohten.

N.Fournier--BTB