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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Lärmschutz bei Windrädern
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) über den Lärmschutz bei Windrädern. Dabei geht es insbesondere um die Frage, inwieweit bei der Genehmigung neuer Anlagen eine Vorbelastung durch schon bestehende Windräder zu berücksichtigen ist. (Az. 7 C 4.24)
Der Klägerin war eine Genehmigung zum Bau und Betrieb von Windrädern im Landkreis Prignitz (Brandenburg) erteilt worden. Dabei sah eine Nebenbestimmung für Nachtzeiten einen von der jeweiligen Windgeschwindigkeit abhängigen "schallreduzierten Betriebsmodus" vor. Wegen der damit verbundenen Leistungseinbußen wendet sich die Betreiberin gegen diese Auflage.
W.Lapointe--BTB