- Fraktionschef: Südkoreas Regierungspartei wird geschlossen gegen Yoons Amtsenthebung stimmen
- Südkoreanische Präsidentschaft: Verteidigungsminister tritt zurück
- Neue Proteste gegen Regierung in Georgien nach Festnahme von Oppositionspolitiker
- Gegen Trumps Migrationspolitik: Los Angeles erklärt sich zur "Zufluchtsstadt"
- Aufatmen bei RB und Rose: Leipzig erreicht Pokal-Viertelfinale
- City bricht den Bann - Liverpool verspielt Sieg
- Niederlage in Nantes: Magdeburger Aufwärtstrend gestoppt
- Hamas-Behörde: 20 Tote bei israelischem Angriff auf Vertriebenenlager im Gazastreifen
- Dank Berliner Aussetzern: Köln kämpft sich ins Viertelfinale
- Frankreichs Regierung durch Misstrauensvotum gestürzt
- Baumann unglücklich: Formstarke Wolfsburger im Viertelfinale
- Fürst Albert II. eröffnet aufgeschüttetes Luxus-Stadtviertel "Mareterra" in Monaco
- Syrische Armee startet Offensive gegen islamistische Kämpfer
- Baumanns Patzer und Joker Wind: Wolfsburg im Viertelfinale
- Franziskus steigt auf elektrisches Papamobil um
- Frankreichs Premier Barnier appelliert an "Verantwortung" der Abgeordneten
- Opposition in Südkorea reicht Antrag auf Amtsenthebung Yoons im Parlament ein
- Ex-Häftling Peter Navarro bekommt von Trump erneut Posten in US-Regierung
- Frankreichs Ex-Premier Attal wirft Rechtspopulisten "historischen Fehler" vor
- Merz kündigt Besuch in der Ukraine "in den nächsten Tagen" an
- Trotz gegenseitiger Angriffe: Waffenruhe im Libanon laut Blinken stabil
- Trump nominiert Milliardär Isaacman für den Posten des Nasa-Chefs
- US-Medien: Chef des US-Konzerns UnitedHealthcare in New York erschossen
- Frankreichs Nationalversammlung debattiert über Misstrauensantrag
- Biathlon: Preuß Fünfte im verkürzten Einzel
- Gericht weist Räumungsklage gegen linkes Wohnprojekt in Berlin ab
- Frankreichs Nationalversammlung beginnt Debatte über Misstrauensantrag
- Berlin: Klage auf Information über Waffenexporte nach Israel scheitert
- Bewährungsstrafe für Drohschreiben mit rechtsextremen Inhalten in Niedersachsen
- Freispruch für hessische Polizisten in Verfahren um vermeintliche Hundeattacke
- AfD stellt im Bundestag an einem Tag fast 100 Anträge
- Senkung der Stromkosten: SPD-Generalsekretär wirft Merz "Blockadehaltung" vor
- Früherer Rivale Laschet zu Scholz' Ukraine-Kurs: "Ich hätte manches gemacht wie er"
- Wachsender Druck auf Trumps Kandidat für die Leitung des Pentagon
- DAZN zeigt Klub-WM gratis - Rechte kosten eine Milliarde
- Iran: Friedensnobelpreisträgerin Mohammadi vorübergehend aus Gefängnis entlassen
- Frau stürzt in Berlin aus neuntem Stock - Mordkommission ermittelt
- Urteil: Unternehmen mit Medikament in Prüfphase kann Vertrieb nicht verbieten
- Sachverständige fordern Abbau von Hürden für bestimmte Gruppen beim Ehrenamt
- 26 Millionen Menschen von Nahrungsmittelkrise im Süden Afrikas betroffen
- DAZN zeigt Klub-WM kostenfrei - Rechte kosten eine Milliarde
- 16 wertvolle Liebesvögel aus Garten in Baden-Württemberg gestohlen
- Nato wirft Russland Hilfe für Nordkoreas Atomprogramm vor
- Südkoreas Präsident nach Verhängung des Kriegsrechts massiv unter Druck
- Regierung bringt Verlängerung von vier Bundeswehreinsätzen auf den Weg
- Pariser Berufungsgericht bestätigt Freispruch Polanskis von Verleumdungsvorwürfen
- Anwälte in Oldenburg spielten Prozessgewinn vor - Schadenersatz für Mandantin
- VW-Dieselskandal: Anklage wegen Betrugs gegen vier ehemalige Continental-Manager
- Scholz: Neue ukrainische Behörde soll Geflüchteten bei Arbeitsaufnahme helfen
- Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus nach Tötung von Verwandten in Hamburg
BUND klagt in Karlsruhe auf Erhalt von Natur und Artenvielfalt
Die Umweltschutzorganisation BUND will die Bundesregierung durch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu einer umfassenden Gesetzgebung für den Schutz von Natur und Artenvielfalt zwingen. Diese müsse "einen sofortigen Stopp des Biodiversitätsverlusts und koordinierte Schritte zur Wiederherstellung von biologischer Vielfalt" vorsehen, forderte die Organisation am Mittwoch in Berlin. Laut BUND ist die bereits am Dienstagabend eingereichte Klage die weltweit erste dieser Art vor einem obersten Gericht.
"Das Tempo bei Artensterben und Naturzerstörung ist noch dramatischer als die Geschwindigkeit der Klimakrise", erklärte der BUND, der zusammen mit mehreren Einzelpersonen in Karlsruhe klagen will. Ein Drittel aller Arten in Deutschland und der Welt seien gefährdet, sagte die stellvertretende BUND-Vorsitzende Myriam Rapior bei einer Pressekonferenz in Berlin. "Tagtäglich verlieren wir 150 Arten."
Der Biodiversitätsverlust sei dabei "menschengemacht", betonte Rapior. Sie nannte dabei intensive Landnutzung, Verschmutzung und den Klimawandel. Ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe ist laut BUND "die menschliche Existenz langfristig bedroht".
Vorbild für die Klage ist die Klima-Verfassungsbeschwerde, die der BUND 2018 zusammen mit dem Solarenergie-Förderverein vor das Bundesverfassungsgericht brachte und der sich mehrere Einzelpersonen anschlossen. Die Klage hatte Erfolg, Karlsruhe erklärte das damalige Klimaschutzgesetz 2021 für teilweise verfassungswidrig. Es sah die vielfach jungen Einzelkläger in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärte die Verbände aber nicht für beschwerdebefugt. Der BUND hofft laut Prozessvertreterin Franziska Heß nun, dass sich diese Einschätzung ändert.
Unter den jetzigen Klägern sind aber erneut Einzelpersonen, neben der stellvertretenden BUND-Bundesvorsitzenden Myriam Rapior auch der Schauspieler Hannes Jaenicke und der Naturschützer Christof Martin. Die Kläger wollen in Karlsruhe geltend machen, dass ihre im Grundgesetz geschütztes Rechte auf Leben und Gesundheit, Eigentum und Freiheit durch die Folgen eines fortschreitenden Biodiverstitätsverlusts verletzt werden.
Konkret fordert der BUND von der Politik klare Einschränkungen für das Ausmaß der Tierhaltung und des Pestizideinsatzes, wie der BUND-Landesvorsitzende Sachsen, Felix Ekardt, sagte. "Wir brauchen da mengenmäßige Beschränkungen."
Auch die im Juni verabschiedete EU-Wiederherstellungsverordnung lasse der Politik "viel zu lange Zeit" und sei "in ihren Anforderungen zu ungenau", argumentieren die Kläger. Die EU-Vorgaben seien zudem "voll von Ausnahmen", sagte Ekardt. Die Bundesregierung hatte jüngst auf Anfrage der Unionsfraktion erklärt, sie wolle bis September 2026 einen "Nationalen Wiederherstellungsplan" zur Umsetzung des EU-Gesetzes vorlegen.
Es verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2030 je mindestens 20 Prozent der Flächen und Meeresgebiete zu renaturieren. Bis 2050 sollen dann alle "sanierungsbedürftigen Ökosysteme" erfasst werden. Dies betrifft nicht nur Naturschutzgebiete betreffen, sondern auch bewirtschaftete Flächen wie Wälder, Felder und auch städtische Gebiete. Die Mitgliedstaaten setzten allerdings eine Reihe von Ausnahmen durch.
D.Schneider--BTB