Berliner Tageblatt - Brustkrebsvorsorge: Mammographie künftig auch für 70- bis 75-jährige Frauen

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Brustkrebsvorsorge: Mammographie künftig auch für 70- bis 75-jährige Frauen
Brustkrebsvorsorge: Mammographie künftig auch für 70- bis 75-jährige Frauen / Foto: © AFP/Archiv

Brustkrebsvorsorge: Mammographie künftig auch für 70- bis 75-jährige Frauen

Auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren können in Deutschland künftig am Früherkennungsprogramm auf Brustkrebs teilnehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hob am Donnerstag die Altersgrenze für das Mammografiescreening an. Die Reihenuntersuchung, zu der bislang Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre eingeladen werden, ist damit ab dem 1. Juli 2024 auch für zweieinhalb Millionen ältere Frauen möglich.

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Zuvor empfahl das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (Iqwig) eine Ausweitung der Vorsorgeuntersuchung auf jüngere Frauen zwischen 45 und 49 Jahren sowie auf ältere Frauen zwischen 70 und 74 Jahren. Auch die europäische Brustkrebsleitlinie empfiehlt, Frauen dieser Altersklassen in das Früherkennungsprogramm einzubeziehen.

In beiden Fällen ist laut Iqwig-Bewertung der Nutzen der Mammografie durch die Verhinderung von Brustkrebssterbefällen höher als der damit verbundene Schaden durch sogenannte falsch-positive Befunde oder Überdiagnosen, die Frauen unnötig in Sorge versetzen und etwa überflüssige Untersuchungen und Komplikationen nach sich ziehen können.

Der G-BA sieht nun eine Übergangslösung für das Screening bei Frauen ab 70 Jahren vor. Sie erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 selbst für einen Untersuchungstermin anmelden. Der Beschluss wird nun noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft.

Für die Frauen zwischen 45 und 49 Jahren läuft beim G-BA nach Angaben einer Sprecherin noch das Beratungsverfahren. Auch die strahlenschutzrechtliche Bewertung liegt demnach noch nicht vor.

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Er legt im Grunde fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.

Über das Mammografiescreening wird seit Jahren teils kontrovers diskutiert. Nach Ansicht von Kritikern wird der Nutzen der Röntgenuntersuchung überschätzt, während gleichzeitig Frauen nach einer sogenannten Überdiagnose manchmal unnötigerweise operiert werden oder eine Strahlenbehandlung bekommen. Andere Experten halten dem entgegen, dass durch die Früherkennung die Brustkrebssterblichkeit deutlich gesenkt wird. Bislang nutzt jede zweite Frau das Vorsorgeangebot.

O.Krause--BTB