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Paketbranche: Gutachten zu Arbeitsbedingungen lückenhaft und unzutreffend
Die deutsche Paketbranche hat ein von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebenes Gutachten zu teils schlechten Arbeitsbedingungen von Paketzustellern als "unzutreffend, lückenhaft und einseitig" kritisiert. Es lasse die tatsächlichen Gegebenheiten der Branche außer Acht und gelange zu "rechtlich nicht haltbaren Ergebnissen", erklärte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) am Donnerstag in Berlin. Die Forschenden hatten in ihrem Gutachten ein Verbot von Subunternehmen und Leiharbeit empfohlen, das auch von der Gewerkschaft Verdi seit längerem gefordert wird.
Die Gutachter von der Hochschule Mainz untersuchten, inwiefern ein Verbot mit dem Grundgesetz und EU-Recht vereinbar wäre. Ihr Ergebnis: Einem "Direktanstellungsgebot", das verschlungene Konstruktionen mit Subunternehmen verhindern würde und an bereits bestehende Regelungen in der Fleischwirtschaft angelehnt sein könnte, stehe rechtlich nichts im Wege. Um Leiharbeit als Schlupfloch zu verhindern, müsse diese ebenfalls verboten werden.
Dem widersprach die Paketbranche nun vehement: "Ein Verbot von Vertragspartnern bei der Paketzustellung greift tief in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) der Partnerunternehmen ein, ihre Berufstätigkeit wird verboten." Eine "derart gravierende objektive Beschränkung" lasse sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtfertigen.
Ein Verbot von Subunternehmen sei zwar ein Eingriff in die Berufsfreiheit, hatten auch die Gutachter geschrieben. Allerdings seien der Arbeits- und Gesundheitsschutz und damit das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Paketzusteller von überragender Bedeutung.
Der BIEK wies seinerseits auch den Vorwurf zurück, dass in der Paketbranche prekäre Arbeitsbedingungen herrschten, die nur durch ein Verbot von Vertragspartnern bei der Zustellung beseitigt werden könnten. "Es gibt keine Rechtfertigung für Sonderregelungen in der Paketbranche", erklärte der Verband. Die Branche zeige hinsichtlich der Arbeitsbedingungen "keine systematischen Auffälligkeiten".
Die Vorwürfe der Gutachter nannte der BIEK in ihrer Pauschalität "schlicht falsch". Sie diskreditierten eine ganze Branche "ohne jegliche belastbare Grundlage". So seien etwa die Unternehmen der Paketbranche nicht befragt worden.
Trotz deutlich gestiegener Sendungszahlen in den vergangenen Jahren habe sich der Stundenlohn der Vollzeitbeschäftigten mit 17,12 Euro im Jahr 2009 und 17,13 Euro im Jahr 2020 quasi nicht verändert, hatte es in dem Gutachten geheißen. Das entspreche einem Reallohnverlust von 15 Prozent. Gleichzeitig habe die Finanzkontrolle Schwarzarbeit immer wieder eklatante Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt.
Der BIEK wies das zurück. So würden die geltenden Regeln und Gesetze, darunter das Mindestlohngesetz, das Paketbotenschutzgesetz und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz "selbstverständlich eingehalten" und seien ausreichend.
I.Meyer--BTB