Berliner Tageblatt - EuGH: Verbraucher dürfen bei automatischer Abo-Verlängerung nur einmal widerrufen

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EuGH: Verbraucher dürfen bei automatischer Abo-Verlängerung nur einmal widerrufen
EuGH: Verbraucher dürfen bei automatischer Abo-Verlängerung nur einmal widerrufen / Foto: © AFP/Archiv

EuGH: Verbraucher dürfen bei automatischer Abo-Verlängerung nur einmal widerrufen

Ein aus der Ferne abgeschlossenes Abonnement, das sich nach einer kostenlosen Testphase und bei Nichtkündigung automatisch verlängert, dürfen Verbraucher nur einmal widerrufen. Ein weiteres Widerrufsrecht haben sie nur dann, wenn sie nicht klar darüber informiert wurden, dass das Abo nach der Testphase kostenpflichtig wird, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Er beantwortete damit Fragen aus Österreich.(Az. C-565/22)

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Die österreichische Verbraucherschutzorganisation Verein für Konsumenteninformation (VKI) streitet sich mit der deutschen Internet-Lernplattform Sofatutor. Wird dort erstmals ein Abo abgeschlossen, kann es während einer 30 Tage dauernden Testphase jederzeit fristlos gekündigt werden. Danach wird es kostenpflichtig und verlängert sich automatisch weiter, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Der VKI findet, der Vertrag sollte auch bei der Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abo und bei der Verlängerung widerrufen werden können. Der Oberste Gerichtshof setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH danach. Nach dessen Urteil entscheidet der österreichische Gerichtshof nun im konkreten Fall, ist dabei aber an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

J.Fankhauser--BTB