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BGH urteilt Ende Oktober über separate Angabe von Flaschenpfand in Prospekten
Ein langer Rechtsstreit über die Angabe von Flaschenpfand in Werbeprospekten soll voraussichtlich Ende Oktober beendet sein: Der Bundesgerichtshof teilte am Donnerstag nach einer kurzen Verhandlung in Karlsruhe mit, dass er am 26. Oktober eine Entscheidung verkünden werde. Dabei müssen die Karlsruher Richterinnen und Richter ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigen, den sie in dem Fall befragten. (Az. I ZR 135/20)
Es geht um die Frage, ob der Preis für Getränke oder Joghurt in Mehrwegbehältern inklusive Pfand angegeben werden muss oder - wie es viele Supermärkte machen - separat vermerkt wird: also beispielsweise ein Euro zuzüglich 25 Cent Pfand.
Der Europäische Gerichtshof hatte dem BGH in seinem Urteil Ende Juni geantwortet, dass das Pfand separat ausgewiesen sein darf. Ein durchschnittlicher Verbraucher sei in der Lage, den Preis für die Ware und das Pfand zu addieren und somit den Gesamtbetrag herauszufinden.
Im konkreten Fall, einer Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb gegen die Warenhauskette Famila, muss nun noch der BGH entscheiden. Dabei ist er an die Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs gebunden.
R.Adler--BTB