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Nach Heizungsgesetz auch kommunale Wärmeplanung beschlossen
Nach dem umstrittenen Heizungsgesetz hat der Bundestag am Freitag auch die Grundlage dafür verabschiedet: das Wärmeplanungsgesetz. Kommunen müssen demnach Wärmepläne für klimafreundliches Heizen vorlegen - etwa, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll.
Großstädte ab 100.000 Einwohnern sollen bis Mitte 2026 eine solche Planung vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern gelten lockerere Vorgaben.
Der Städte- und Gemeindebund hatte diese Fristen "sportlich" genannt und mehr Geld vom Bund für die Planung gefordert. Vorgesehen dafür sind rund 500 Millionen Euro.
Der Bundestag hatte Anfang September das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Neu eingebaute Heizungen müssen damit zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten. Die Regeln sollen ab Januar 2024 gelten, zunächst aber nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen erst eine Wärmeplanung vorlegen. Der Einbau fossiler Heizungen bleibt so in vielen Fällen noch einige Zeit möglich.
Bestandteil des am Freitag beschlossenen Gesetzes ist auch eine Dekarbonisierung der Wärmenetze. Betreiber von bestehenden Wärmenetzen müssen sie bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme speisen, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Ab 2045 müssen alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden.
E.Schubert--BTB