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EuGH urteilt über mögliche Altersdiskriminierung bei Assistenz für Behinderte
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) über mögliche Altersdiskriminierung bei der Suche nach einer Assistenz für behinderte Menschen. Es geht um einen Fall aus Deutschland. Ein Unternehmen, das Behinderte berät und unterstützt, veröffentlichte ein Stellenangebot. Darin suchte eine 28-Jährige eine weibliche Assistentin, die "am besten zwischen 18 und 30 Jahre alt" sein sollte. (Az. C-518/22)
Eine 50 Jahre alte Bewerberin bekam die Stelle nicht, sah sich wegen ihres Alters diskriminiert und verklagte das Unternehmen auf eine Entschädigung. Das Bundesarbeitsgericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Der Gerichtshof soll entscheiden, ob eine Ungleichbehandlung hier gerechtfertigt sein kann. Behinderte Menschen haben in Deutschland Anspruch auf Assistenzleistungen, um ihren Alltag eigenständig bewältigen zu können.
P.Anderson--BTB