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SPD pocht auf Kindergrundsicherung in dieser Legislaturperiode
Die SPD pocht auf die Umsetzung der Kindergrundsicherung in dieser Legislaturperiode. Mit diesem Beschluss erteilte der SPD-Bundesparteitag am Sonntag in Berlin Forderungen nach der Verschiebung des Vorhabens eine Absage. Entsprechende Vorstöße aus einigen Ländern und Kommunen werden derzeit von der Bundesregierung geprüft.
In der Debatte auf dem Parteitag drangen mehrere Delegierte auf die Einführung der Kindergrundsicherung, die bestehende familienpolitische Leistungen zusammenführen und erweitern soll. Zudem soll der Zugang zu diesen Leistungen erleichtert werden, indem Berechtigte diese nicht mehr erst beantragen müssen. Nach den bisherigen Plänen soll die Umsetzung zum Jahresbeginn 2025 erfolgen, es gibt aber Bedenken, ob dies technisch umsetzbar ist.
Weitere Forderungen zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung wurden vom Parteitag nicht beschlossen, sondern lediglich zur weiteren Beratung an die SPD-Bundestagsfraktion überwiesen. Dort wird unter anderem eine Angleichung des vorgesehenen Garantiebetrages für alle Kinder an den maximalen Entlastungsbetrag des Kinderfreibetrages verlangt. Zudem wird gefordert, dass auch Kinder aus Familien, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen, von der Kindergrundsicherung profitieren.
Das Bundesfamilienministerium hatte Anfang Dezember mit Blick auf die Bedenken hinsichtlich der technischen Umsetzung mitgeteilt, es solle dabei bleiben, dass das Gesetz zur Kindergrundsicherung Anfang 2025 in Kraft tritt. Die tatsächliche Einführung könne aber auch stufenweise erfolgen. Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit ist der Start aus finanziellen, technischen und organisatorischen Gründen frühestens Anfang Juli 2025 möglich.
C.Meier--BTB