Berliner Tageblatt - EU-Einigung auf Strommarkt-Reform: Mehr Schutz vor plötzlichen Preiserhöhungen

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EU-Einigung auf Strommarkt-Reform: Mehr Schutz vor plötzlichen Preiserhöhungen
EU-Einigung auf Strommarkt-Reform: Mehr Schutz vor plötzlichen Preiserhöhungen / Foto: © AFP/Archiv

EU-Einigung auf Strommarkt-Reform: Mehr Schutz vor plötzlichen Preiserhöhungen

Beim Abschluss von Stromverträgen bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union künftig mehr Rechte. Die EU-Staaten und das Europaparlament einigten sich in der Nacht zum Donnerstag auf eine Reform des gemeinsamen Strommarkts, wonach unter anderem mehr Verträge mit fixem Strompreis zustande kommen sollen. Das Gesetz soll die Märkte "langfristig stabilisieren" und Verbraucher und Unternehmen vor plötzlichen Preisanstiegen schützen.

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Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig das Recht haben, bei Vertragsabschluss zwischen fixen Kosten und am Markt orientierten Strompreisen zu wählen. Stromversorger dürfen laut Reform zudem nicht mehr einseitig die Vertragsbedingungen oder den Vertrag ändern. Die EU-Länder können den Energieunternehmen außerdem verbieten, ihren Kundinnen und Kunden den Strom abzustellen.

"Europa bekommt einen sozial gerechten Strommarkt", erklärte der Verhandlungsführer im Parlament, Nicolás González Casares (Sozialdemokraten). Die Reform schütze vor allem Haushalte mit geringem Einkommen vor den Folgen steigender Preise auf dem Energiemarkt. Langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern sollen zudem für einen Puffer zwischen Schwankungen am Markt und den Preisen für Stromkunden sorgen.

Die Reform ist eine Reaktion auf die extrem gestiegenen Preise für Strom im vergangenen Jahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Mit den neuen Regelungen soll der Strompreis zudem unabhängiger vom Gaspreis werden und der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in der EU schneller steigen.

Das Gesetz sieht deshalb staatliche Hilfen für Investitionen in erneuerbare Energien oder Atomkraft in Form von sogenannten Differenzverträgen vor: Investieren Unternehmen in erneuerbare Energien - und in Atomkraft - garantieren die Staaten einen Mindestpreis für den Strom. Ist der Strompreis auf dem Markt niedriger, zahlt der Staat den Energieunternehmen einen Ausgleich, liegt der Marktpreis oberhalb der Grenze, fließen die zusätzlichen Gewinne der Stromproduzenten an die Staatskasse.

Bei der Verteilung der Gewinne aus den Differenzverträgen sind die Mitgliedsländer laut Einigung zwischen EU-Staaten und Parlament "flexibel". Sie können sie an Endverbraucher und Unternehmen umverteilen oder die Stromerzeuger subventionieren, die dann ihre Preise senken. Bei dauerhaft hohen Strompreisen soll ein Krisenmechanismus greifen, Mitgliedstaaten könnten dann eigene zusätzliche Maßnahmen einsetzen, um die Strompreise zu senken.

Auf Drängen Frankreichs erlaubt die Reform auch Subventionen in bestehende Atomanlagen. Deutschland hatte sich in Brüssel ursprünglich dafür eingesetzt, nur noch erneuerbare Energien zu fördern, wurde aber überstimmt. Der Reform müssen Europaparlament und Mitgliedstaaten noch formal zustimmen.

B.Shevchenko--BTB