- Der BYD Seal Hybrid U DM-i AWD im Praxistest von Journalisten
- Hisbollah bestätigt Tötung von weiterem ranghohen Kommandeur durch Israel
- Herbert nach Debüt-Sieg: "Hätten in den Ozean werfen können"
- "Werden alles tun": Kiel heiß auf Magdeburger Hexenkessel
- Nach der Karriere: Trainerjob für Gündogan "naheliegend"
- Mainzer Selbstkritik nach erstem Sieg: "Schlechtes Spiel"
- Joshua will zurück auf den WM-Thron
- FDP zweifelt an Sinn von Habecks Autogipfel - Klage über "Missmanagement" bei VW
- Strack-Zimmermann: Fast 1900 Sachverhalte angezeigt - überwiegend Beleidigungen
- Ostbeauftragter Schneider hält BSW für "One-Hit-Wonder"
- Abstimmung über Sparkurs: Präsidentschaftswahl in Sri Lanka hat begonnen
- Nach Nordkorea übergetretener US-Soldat bekennt sich der Fahnenflucht schuldig
- Attentat auf Trump: Secret Service räumt Fehler ein
- Laver Cup: Zverev und Alcaraz verlieren Doppel
- Hisbollah bestätigt Tötung von Kommandeur Akil durch Israel
- Trotz langer Unterzahl: Mainz siegt in Augsburg
- DEL-Saisonstart: Titelverteidiger Berlin setzt Ausrufezeichen
- Britischer Premier will keine Schecks für Kleidung mehr annehmen
- Bei Herbert-Premiere: Bayern fertigen Chemnitz ab
- US-Präsidentschaftswahl: Persönliche Stimmabgabe in drei Staaten begonnen
- Aktion an Sunak-Haus: Britische Justiz stellt Verfahren gegen Umweltaktivisten ein
- Nach Stromausfall und Abwehrkollaps: Geraerts vor dem Aus
- 1:2 in Paderborn: Hannover verpasst Sprung an Tabellenspitze
- Strom für Microsoft: US-Akw Three Mile Island soll wieder in Betrieb gehen
- Polizei geht nach Messerattacke in Rotterdam von "terroristischem Motiv" aus
- Zehn Jahre Haft für Mann in Köln nach Säureangriff auf frühere Partnerin
- Nach Explosionen in Köln: Ermittler fahnden mit Bildern nach Verdächtigem
- Hochrangiger Hisbollah-Kommandeur bei israelischem Angriff in Beirut getötet
- Bund verkauft vorerst keine weiteren Aktien an Commerzbank
- Bei Irans Hymne sitzengeblieben: Teheran bestellt afghanischen Gesandten ein
- Russischer Staatsbürger in Polen wegen Angriffs auf Nawalny-Vertrauten in U-Haft
- Bewährungsstrafe wegen Waffenbesitzes in Frankfurt - Anschlagsplan nicht erwiesen
- Lebenslange Haft wegen Heimtückemordes an Ehefrau für Mann in Oldenburg
- Bezahlkarte für Geflüchtete: Zuschlagsverbot entfällt nach Gerichtsentscheidung
- Beirut: Mindestens acht Tote und 59 Verletzte bei israelischem Angriff
- Dänische Königin Margrethe aus Krankenhaus entlassen
- Zwei Festnahmen bei Razzia wegen Diebstahls von Laptops in drei Bundesländern
- Merz setzt Grenzen für Gespräche mit BSW in Thüringen und Sachsen
- Verdacht auf Millionenbetrug mit Coronatests: Haftbefehle in Baden-Württemberg
- Norris Tagesschnellster - Verstappen klar geschlagen
- Scholz soll am 6. Dezember erneut vor Hamburger Cum-Ex-Ausschuss aussagen
- Hisbollah-Kreise: Chef von Elite-Einheit der Miliz bei israelischem Angriff getötet
- Von der Leyen: Ukraine soll EU-Kredit in Höhe von 35 Milliarden Euro erhalten
- "Leuchtturmprojekt": DFB bewirbt sich um Frauen-EM 2029
- Krischer: Deutschlandticket wird teurer - Sonderkonferenz am Montag
- Strom für Microsoft: US-Atomkraftwerk Three Mile Island soll wieder in Betrieb gehen
- "Großes Vorbild": Klopp erhält deutschen Verdienstorden
- Dutzende Schüler bei Busunfall in Rheinland-Pfalz verletzt
- Vergewaltigungsvorwürfe gegen Al-Fayed: 37 Frauen verklagen Harrods und Ritz
- Klimawandel: Skigebiet im französischen Jura schließt 30 Prozent der Pisten
Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung
Eine Versicherung gegen Betriebsschließungen muss im Corona-Lockdown nicht zahlen, wenn im Vertrag bestimmte Erreger abschließend aufgezählt werden und Sars-Cov-2 nicht darunter ist. Ob gezahlt werden müsse, hänge davon ab, was Versicherung und Versicherter vereinbart hätten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Im konkreten Fall ging es um ein Lokal in Schleswig-Holstein, die Entscheidung hat aber Auswirkungen auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland. (Az. IV ZR 144/21)
Der Gastwirt zog vor Gericht, als seine Versicherung ihm im ersten Lockdown im Frühling 2020 keine Entschädigung zahlen wollte, sondern stattdessen nur eine geringere Einmalzahlung anbot. Im Vertrag war vereinbart, dass beim Auftreten bestimmter Krankheiten oder Erreger eine Entschädigung für bis zu 30 Tage gezahlt wird, wenn die Behörden die Schließung des Lokals anordnen.
Die möglichen Erreger - etwa Salmonellen - waren darin aufgelistet. Sars-Cov-2 oder Covid-19 wurden nicht genannt, allerdings war der Vertrag auch vor der Pandemie abgeschlossen worden. Die Klage des Gastwirts hatte schon in den Vorinstanzen, vor Gerichten in Schleswig-Holstein, keinen Erfolg. Nun entschied auch der BGH gegen ihn.
Es war die erste höchstrichterliche Entscheidung zu solchen Fällen. Mehrere Oberlandesgerichte hatten zuvor bereits ähnlich entschieden. Auch am BGH sind noch viele weitere Fälle anhängig, wie die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen sagte.
Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Gastwirte abschließen können, aber nicht müssen. Viele Klauseln in der Verträgen sind so gefasst wie im strittigen Fall des Lokals an der Ostsee, in anderen wird lediglich auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Bei Neuverträgen wird eine Zahlung im Pandemiefall inzwischen meist ausgeschlossen.
N.Fournier--BTB