- Plattform X: Strafe in Brasilien für Aufhebung von Sperre des Onlinedienstes bezahlt
- CDU-Kanzlerkandidat Merz sieht keine Möglichkeiten für "Steuersenkungen im großen Stil"
- Kleindienst-Tor zu wenig: Augsburg schlägt Gladbach
- USA melden Angriffe auf 15 Ziele der Huthi-Miliz im Jemen
- Belarus: Haftstrafen für zwölf Angeklagte wegen Sabotage an russischem Flugzeug
- Nasrallah-Nachfolger mögliches Ziel von neuen israelischen Angriffen in Beirut
- "Im eigenen Stadion paniert": KSC verpasst Tabellenführung
- Bosnien und Herzegowina: Mindestens 16 Tote durch Überflutungen und Erdrutsche
- CAS: Dopingsperre gegen Pogba auf 18 Monate verkürzt
- Paderborn bleibt oben dabei
- 2. Liga: Karlsruhe verpasst Tabellenführung
- Trump-Darsteller Sebastian Stan: "Nonstop" Ton- und Bildaufnahmen studiert
- Selenskyj besucht in russischer Region Kursk kämpfende Truppen in Grenzregion Sumy
- Ex-Präsident Obama steigt in den Wahlkampf von Kamala Harris ein
- Bosnien und Herzegowina: Mindestens 14 Tote und viele Vermisste bei Überschwemmungen
- Irans Außenminister: Teheran unterstützt Bemühungen um Waffenruhe im Libanon
- EuGH: Zugriff von Polizei auf Handy nicht auf schwere Kriminalität beschränkt
- Vergewaltigung von Mann in Münchner U-Bahnhof: Vier Jahre Jugendstrafe
- FPÖ-Chef Kickl nach Parlamentswahl von Österreichs Präsident Van der Bellen empfangen
- Saftige Preiserhöhung: Flexpreise der Deutschen Bahn steigen um 5,9 Prozent
- Arbeitslosenquote in den USA im September leicht zurückgegangen
- America's Cup: Ineos und Ainslie fordern Titelverteidiger
- UN-Hilfslieferung mit 30 Tonnen medizinischer Güter trifft im Libanon ein
- Täter nach tödlichen Schüssen in baden-württembergischem Göppingen weiter flüchtig
- EU-Staaten müssen in anderem EU-Land festgestellte Geschlechtsidentität anerkennen
- Autoindustrie: Tschechien fordert Lockerung von EU-Emissionsvorschriften
- EuGH zu Streit über Artikel: Überhöhter Schadenersatz kann Pressefreiheit verletzen
- Fachanwalt Lambertz: "Ich sehe kein Bosman 2.0"
- Weg frei für EU-Zölle auf E-Autos aus China - Deutsche Bedenken überstimmt
- Neue israelische Luftangriffe in Beirut - Ziel könnte Nasrallah-Nachfolger gewesen sein
- Bahn erhöht Preise im Fernverkehr um im Schnitt 5,9 Prozent
- Wagenknecht lobt Ukraine-Appell von Kretschmer, Woidke und Voigt - Kritik von Merz
- Europäischer Gerichtshof begrenzt Nutzung persönlicher Daten durch soziale Netzwerke
- Hafturteil wegen Werfens von Gullydeckeln auf Autobahn in Niedersachsen rechtskräftig
- Totschlagsprozess um in Wohnung aufbewahrte Leiche in Hessen begonnen
- Ayatollah Chamenei rechtfertigt Irans Raketenangriff als "legal und legitim"
- Klagen von Breuninger und Falke gegen deutsche Corona-Hilfen scheitern vor EuGH
- Muskelverletzung: BVB-Star Adeyemi fällt länger aus
- Fifa verliert vor EuGH: Transferregeln verstoßen gegen Freizügigkeit
- Neuzulassungen gehen auch im September zurück - Anstieg bei E-Autos
- Bayern und DFB ohne Musiala – Leweling nachnominiert
- EuGH: Melonen und Tomaten aus Westsahara müssen entsprechend gekennzeichnet sein
- U21: Beier und Wanner ersetzen Adeyemi und Moukoko
- Kühnert beklagt Homophobie bei muslimischen Männergruppen
- EuGH stuft Umgang von Taliban mit Frauen in Afghanistan als Verfolgung ein
- Niederlage für die FIFA: Transferregeln widersprechen EU-Recht
- Trotz Nein aus Berlin: EU-Länder machen Weg frei für Zölle auf E-Autos aus China
- Wagenknecht lobt Appell von Kretschmer, Woidke und Voigt zur Ukraine-Politik
- Dobrindt fordert FDP zum Ampel-Bruch auf und erwartet Neuwahlen im März
- Verkauf von Medikamenten im Internet: EuGH pocht auf Datenschutz
Längere Brieflaufzeiten: Bundesrat billigt Postreform
Der Bundesrat hat grünes Licht für die Postreform gegeben - damit dürfen Briefe künftig länger unterwegs sein: Die Länderkammer stimmte am Freitag für das vom Bundestag bereits Mitte Juni verabschiedete neue Postgesetz. Dieses sieht veränderte Brieflaufzeiten vor. Mit dem Gesetz sollen sich außerdem die Arbeitsbedingungen von Paketzustellerinnen und -zustellern verbessern. Es kann nun in den kommenden Wochen in Kraft treten.
Aktuell müssen Standardbriefe in der Grundversorgung mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent am nächsten Tag ankommen - und zu 95 Prozent am zweiten Werktag. Das ändert sich: Ab 2025 sollen 95 Prozent der Standardbriefe in der Grundversorgung am dritten Werktag ankommen, 99 Prozent müssen am vierten Werktag im Briefkasten liegen. Die Zustellung erfolgt aber weiterhin an sechs Tagen die Woche.
Das bisherige Postgesetz stammt in weiten Teilen noch aus den 90er Jahren. Die Reform berücksichtigt die Entwicklung hin zu rückläufigen Briefsendungen. Durch die verlängerte Dauer soll die Bezahlbarkeit der Leistungen gewährleistet bleiben, wie die Bundesnetzagentur betonte. Auf den "klimaschädlichen Transport von Briefen per Flugzeug" könne damit zudem innerhalb Deutschlands verzichtet werden.
Für die Menschen, die Pakete zur Haustür bringen, soll das Gesetz ebenfalls Verbesserungen bringen: Pakete mit einem Gewicht von über zehn Kilogramm müssen einen entsprechenden Hinweis tragen, bei über 20 Kilogramm muss ein Paket künftig grundsätzlich von zwei Menschen oder mit Hilfe eines geeigneten technischen Hilfsmittels getragen werden.
Der Bundesrat hält die angestrebten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen aber noch nicht für ausreichend und forderte in einer begleitenden Entschließung weitere Maßnahmen. So dürften Auftragnehmer ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Bedingungen einsetzen, außerdem sei die Aushändigung eines Arbeitsvertrages ab dem ersten Arbeitstag nötig. Zudem forderte die Länderkammer, dass im Rahmen der digitalen Sendungsverfolgung auch die Gewichte der Pakete und die Arbeitszeit erfasst werden.
Die Gewerkschaft Verdi hätte sich darüber hinaus gewünscht, dass der Bundesrat ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche sowie eine 20-Kilo-Grenze für Pakete, die von einem Menschen zugestellt werden, fordert. Hier sei nun das Bundesarbeitsministerium am Zug. "Pakete zustellen ist und bleibt Schwerstarbeit", teilte die Gewerkschaft mit. Eine Sackkarre sei dabei zum Beispiel "kein geeignetes Hilfsmittel", um Pakete über 20 Kilo zuzustellen.
P.Anderson--BTB