- Berlin? München? Baerbock mit neuer Olympia-Idee
- Bayer-Rückkehr nach Berlin? "Wollen wieder etwas hochheben"
- "Vorübergehende" Umsiedlung: Weißes Haus schwächt Trumps umstrittenen Gaza-Vorstoß ab
- Bundesverfassungsgericht entscheidet nach vorschneller Auslieferung an Ungarn
- Bundesgerichtshof prüft mehrjährige Haftstrafe für Linksextremistin Lina E.
- Wahl-O-Mat für Bundestagswahl wird freigeschaltet
- Von der Leyens EU-Kommission zu Besuch in Danzig
- US-Außenministerium: Künftig keine Gebühren mehr für staatliche US-Schiffe im Panama-Kanal
- Zweite Verhandlungsrunde zwischen EVG und Deutscher Bahn mit erweitertem Angebot beendet
- Außenministerium: Rubio gewährt Ausnahmen für Haiti-Mission nach Aussetzen von US-Hilfe
- Trump unterzeichnet Dekret zum Verbot von Transfrauen im Damensport
- Mit Glück und Schick: Leverkusen entgeht Pokal-K.o.
- Guatemala bereit zur Aufnahme von 40 Prozent mehr Abschiebeflügen aus den USA
- NFL expandiert nach Australien: Ab 2026 Spiele in Melbourne
- Hallen-WM: Deutsche Hockey-Teams im Viertelfinale
- Weißes Haus: Gazastreifen-Bewohner sollen nur vorübergehend umgesiedelt werden
- Frankreichs Premier Bayrou übersteht zwei Misstrauensvoten zum Haushalt
- Weißes Haus: USA werden Wiederaufbau von Gaza "nicht finanzieren"
- Klingbeil und Scholz dementieren Gespräch über Verzicht auf erneute Kanzlerkandidatur
- Eishockey: DEB-Team verliert deutlich in der Slowakei
- Merkel bekräftigt Kritik an Merz' gemeinsamer Abstimmung mit AfD
- Umbruch bei der CIA: Mitarbeitern werden Abfindungen angeboten
- UNO: Mindestens 2900 Menschen bei Gewalt im Ostkongo getötet
- Nach den USA verkündet auch Argentinien Austritt aus WHO
- Weltweite Empörung über Trump-Plan zur Übernahme des Gazastreifens
- Frankreichs Premier Bayrou übersteht Misstrauensabstimmung
- Postecoglou rechnet mit viel Spielzeit für Tel
- KI-App Deepseek: China weist Australiens Spionagevorwürfe zurück
- Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahren Haft für Istanbuls Bürgermeisters Imamoglu
- M23-Miliz setzt trotz erklärter Waffenruhe Offensive im Ostkongo fort
- Außenhandelsdefizit der USA 2024 auf fast 920 Milliarden Dollar gestiegen
- 86-Jähriger übergibt Gold in Wert von 150.000 Euro an Telefonbetrüger
- Argentinien verkündet Austritt aus WHO
- US-Senat bestätigt Trump-Loyalistin Pam Bondi als Justizministerin
- Verwirrung in den USA um Paketversand aus China inmitten von Handelskrieg
- Zahl antisemitischer Straftaten 2024 mit fast 5200 Delikten unverändert hoch
- Selenskyj erklärt Bereitschaft zu direkten Gesprächen mit Putin
- Tausende Beschäftigte von öffentlichem Dienst beteiligen sich an Warnstreiks
- Migrations-Streit: Wüst ruft zu Mäßigung auf - Lindner geht auf SPD und Grüne los
- KfW: Deutlich mehr Anträge auf Förderung für Heizungstausch zum Jahresende hin
- Lange Haftstrafen für Ehepaar in Karlsruhe nach Mord an Mann mit 46 Messerstichen
- "Mönch von Lützerath" nach Attacke auf Polizisten zu Geldstrafe verurteilt
- Hoffenheim trauert um Kommunikationschef Frommert
- Außenhandelsdefizit der USA steigt 2024 auf fast 920 Milliarden Dollar
- Trump spricht sich für neues Atomabkommen mit Iran aus
- Erste VAR-Durchsage: Schiedsrichter Braun zieht positives Fazit
- Philippinisches Unterhaus stimmt für Amtsenthebung von Vizepräsidentin Duterte
- Schock und Frage nach dem "Warum?" nach Schusswaffenangriff in Schweden
- Hallen-WM: Hockey-Frauen vorzeitig im Viertelfinale
- Tausende demonstrieren in Brüssel für Jobs in der Stahlindustrie
Urteil zu Observation durch Detektiv: Versicherungen müssen Daten mitunter teilen
Werden Versicherungsnehmer im Rahmen der Anspruchsprüfung heimlich von einem Privatdetektiv observiert, steht ihnen mitunter ein Auskunftsrecht hinsichtlich der erfassten personenbezogenen Daten zu. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts im niedersächsischen Oldenburg hervor, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Der Versicherte habe in derartigen Fällen einen Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung, weil es um die Verarbeitung personenbezogener Daten gehe, begründete das Gericht seine Entscheidung. (Az. 13 U 48/23)
Es korrigierte damit ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Osnabrück, das der Versicherung in dem Fall in erster Instanz noch ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse zuerkannt hatte. Auskunftsansprüche könnten zwar durch Rechte Anderer eingeschränkt werden, betonte das Oberlandesgericht. Im vorliegenden Fall habe die Versicherung ein solches Recht aber nicht darlegen können. Es gehe nicht um Geschäftsgeheimnisse im Rechtssinn.
Zudem müsse das Unternehmen die Informationen aus den Ermittlungsberichten des Detektivs bei späteren Rechtsstreitigkeiten ohnehin offenlegen und dem Kläger eine Reaktion ermöglichen, fügte das Gericht in seinem inzwischen rechtskräftig gewordenen Beschluss vom April hinzu. Dass dieser die darin enthaltenen Informationen gegen die Versicherung verwenden würde, sei keineswegs zwingend. Es sei ebenso denkbar, dass er nach Offenlegung der Ermittlungsergebnisse davon absehe, die Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Hintergrund des Falls war ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger verletzt worden war. Er machte deshalb Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend. Das Unternehmen hegte den Verdacht, dass die unfallbedingten Folgen für den klagenden Antragsteller geringer waren, als dieser angab. Es ließ den Mann von einem Detektiv observieren, der Erkenntnisse über seine gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag sammelte.
B.Shevchenko--BTB