- Weg für Neuwahlen geebnet: Scholz verfehlt Mehrheit bei Vertrauensfrage
- Trump: Türkei hat in Syrien "feindliche Übernahme" vollzogen
- Prinz Andrew und möglicher Spion: Starmer sieht in China eine "Herausforderung"
- EM: DFB-Frauen gegen Polen, Dänemark und Schweden
- Kallas: EU-Länder fordern Aus für russisches Militär in Syrien
- Ukraine-Krieg Putin sieht russische Truppen an gesamter Front im Vorteil
- Streit um Reaktion auf Trumps Zollpläne: Kanadas Finanzministerin tritt zurück
- Merz bestätigt Zustimmung zu Steuergesetz und Kindergelderhöhung
- Verfahren um von Lärmschutzwand auf Autobahn 3 erschlagene Autofahrerin eingestellt
- Weg für Neuwahlen geebnet: Scholz verliert Vertrauensfrage im Bundestag
- "Hybride" russische Angriffe in Deutschland: EU verhängt Sanktionen
- Trump-Team: Softbank-Konzern wird 100-Milliarden-Investition in USA ankündigen
- Scholz verfehlt Mehrheit bei Vertrauensfrage im Bundestag
- Mann in Berlin auf offener Straße getötet: Verdächtiger festgenommen
- Bremen: Umlage für Unternehmen zu Ausbildungsförderung ist verfassungsgemäß
- Gericht: Cannabiskonsum rechtfertigt Entlassung von Polizeikommissar auf Probe
- Bundestag beginnt namentliche Abstimmung über Vertrauensfrage
- Ankara: Israelische Ansiedlungspläne für Golanhöhen bedeuten "Grenzausweitung"
- Bochum legt Einspruch gegen Spielwertung ein
- Neun Jahre Haft für Brandstiftung an Autotransporter in Nordrhein-Westfalen
- BAG: Keine Entschädigung für missbräuchliche Bewerbung eines Mannes als Sekretärin
- 29-Jähriger klettert wegen vergessenen Schlüssels an Hauswand und stürzt in Tod
- Anklage in Fall von Machetenangriff auf Polizeistation in Rheinland-Pfalz erhoben
- Bremen: Fast sieben Jahre Haft in Prozess um Millionendiebstahl bei Sicherheitsfirma
- "Habe meine Pflicht erfüllt": Assads erste öffentliche Erklärung seit Umsturz
- BGH: Mietvertrag aus DDR-Zeiten kann wegen Eigenbedarfs gekündigt werden
- Wahlprogramm: Grüne wollen 49-Euro-Ticket erhalten und Dörfer an ÖPNV anbinden
- Mord an französischem Lehrer Samuel Paty: Staatsanwaltschaft beginnt Plädoyers
- Trotz stark unterschiedlicher Positionen: Hoffnung auf Kompromiss im VW-Tarifstreit
- Lindner: Einsatz für Wirtschaftswachstum ist immer "die sozialste Politik"
- Putin sieht russische Truppen im Vorteil
- Habeck geht Union scharf an: Wahlprogramm "von gestern" und nicht gegenfinanziert
- Zöllner entdecken in Sachsen Rohopium statt Weihnachtsschokolade in Paket
- Anteil erneuerbarer Energien am Strommix erreicht 2024 neuen Rekordwert
- SPD in Sachsen stimmt für Koalition mit CDU: Weg für Ministerpräsidentenwahl frei
- 41 Millionen Euro: Rekordpreisgeld bei der Frauen-EM
- Merz erteilt Koalition mit Habecks Grünen eine Absage
- Scholz: Keine Marschflugkörper und keine deutschen Soldaten für Ukraine
- Verheerender Zyklon in Mayotte: Behörden fürchten hohe Opferzahl durch "Chido"
- Weiterverkauf von geleasten Autos: Anklage gegen vier Männer in Berlin
- Nations League: Final Four in Deutschland oder Italien
- Wahlkreiseinteilung in Niedersachsen verfassungswidrig - Landtagswahl aber gültig
- Amnesty: Serbien setzt Spähsoftware gegen Journalisten und Aktivisten ein
- Scholz: Nach Vertrauensfrage können Wähler über richtigen Kurs entscheiden
- Umfrage: Hälfte der Berufstätigen ist über die Feiertage trotz Urlaubs erreichbar
- EU-Diplomat auf dem Weg nach Damaskus - Auch Bundesregierung bereitet Kontaktaufnahme vor
- Hessischer Reitverein muss keine Behandlungskosten bei regelmäßiger Vorsorge zahlen
- Unbekannte stehlen in Nordrhein-Westfalen Lieferwagen mit knapp 200 Paketen
- ADAC kritisiert zu geringes Angebot an preiswerten Kleinwagen
- Putin: Wir sind an der gesamten Front im Vorteil
Bremen: Umlage für Unternehmen zu Ausbildungsförderung ist verfassungsgemäß
Eine von der rot-grün-roten Landesregierung in Bremen beschlossene Unternehmensumlage zur Ausbildungsförderung ist mit der Landesverfassung vereinbar. Das entschied der Staatsgerichtshof in der Hansestadt am Montag und machte den Weg zur Einführung des Ausbildungsunterstützungsfonds ab Januar dadurch frei. Der Bremer Senat habe die nötige Gesetzgebungskompetenz, auch verfassungsrechtlich sei die Umlage zulässig sowie in ihrer Höhe gerechtfertigt. Gegen den Fonds hatten unter anderem Handels-, Handwerks- und Ärztekammern geklagt. (Az. St 5/23).
In den Ausbildungsunterstützungsfonds sollen alle Unternehmen 0,27 Prozent der an Beschäftigte ausgezahlten Bruttolohnsumme einzahlen, im Gegenzug erhalten sie pro Auszubildendem 2250 Euro zurück. Kleinunternehmen sind ausgenommen. Das Fonds soll die Ausbildungssituation für junge Menschen verbessern. Laut Rechenbeispiel des Bremer Senats etwa soll ein typischer Handwerksbetrieb mit fünf Angestellten und einem Auszubildenden dabei aus dem Fonds jährlich etwa 1500 Euro mehr zurückerhalten, als er einzahlen muss.
Die Wirtschaftsverbände bezweifelten in dem Normenkontrollverfahren unter anderem die Gesetzgebungskompetenz des Bremer Senats zur Einführung der Umlage auf Landesebene und sahen sich in ihrer grundgesetzlich geschützten Gewerbefreiheit eingeschränkt. Das Landesverfassungsgericht wies diese Argumentationen aber zurück. Auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Erhebung sogenannter Sonderabgaben seien in dem vorliegenden Fall erfüllt.
Nach eigenen Angaben prüfte das Gericht auch die im Gesetz zur Einführung des Ausbildungsunterstützungsfonds genannten Annahmen und Begründungen - und stufte diese als plausibel ein. Grundlage seien ein Gutachten sowie die Ergebnisse einer Expertenkommission. Beide seien zu dem Ergebnis gekommen, dass "im Land Bremen ein seit Jahren rückläufiges Ausbildungsplatzangebot festzustellen sei und zu wenige Ausbildungsangebote bestünden". Die in dem Gesetz aufgeführten Maßnahmen seien deshalb "geeignet" und "erforderlich".
Der Fonds war im März 2023 von der Bürgerschaft beschlossen worden, um die Versorgung mit Fachkräften zu verbessern. Laut der in Bremen regierenden Koalition aus SPD, Grünen und Linkspartei soll er die Ausbildungsbereitschaft erhöhen und vor allem kleine Betriebe finanziell fördern, die in Relation zu ihrer Beschäftigtenzahl relativ viel ausbilden. Ergänzt wird die Umlage demnach durch Beratungs- und Hilfsangebote zum Thema Ausbildungsförderung.
I.Meyer--BTB