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EU-Parlament beschließt Aufschub von EU-Gesetz gegen Abholzung
Das Europaparlament hat für ein umstrittenes EU-Gesetz gegen Abholzung wie geplant einen Aufschub um ein Jahr beschlossen. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag in Straßburg dafür, die neuen Vorschriften für große Unternehmen auf Ende nächsten Jahres zu verschieben, für kleine und mittlere Firmen auf Mitte 2026. Darauf hatten sich Vertreter aus dem Parlament und den 27 EU-Ländern nach wochenlangem Streit geeinigt.
Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden, etwa Regenwald in Brasilien. Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt dies auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Die Unternehmen sollen die Einhaltung der Regeln mit Hilfe von satellitengestützten Ortsdaten sicherstellen. Wirtschaftszweige wie die Süßwarenindustrie, die Zeitungsverleger und Forstwirte fürchten deshalb einen hohen zusätzlichen Aufwand.
Nach Protest von Handelspartnern wie Brasilien und aus den EU-Staaten selbst hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, das Verkaufsverbot um ein Jahr zu verschieben. Das Europaparlament segnete die Änderung nun ab: Für große Unternehmen soll das Gesetz anstelle des bisherigen Stichtags zum Jahresende erst zum 30. Dezember des kommenden Jahres greifen, für kleine und mittlere Unternehmen soll der 30. Juni 2026 gelten.
Ein grundsätzliches Abschwächen der Regeln ist hingegen vorerst vom Tisch. Eine knappe Mehrheit des Parlaments mit den Stimmen der Union und der AfD hatte sich im November dafür ausgesprochen, das Gesetz teils neu auszuhandeln und damit für Streit gesorgt. Für solche inhaltlichen, rechtlich bindenden Änderungen am Gesetzestext war die Zeit bis zum Stichtag am Jahresende nach Ansicht der Regierungen in den Mitgliedstaaten zu knapp.
Nach Angaben aus dem Parlament versprach die EU-Kommission im Gegenzug, bislang fehlende Dokumente wie die Einstufung der Länder nach Risikokategorien und ein IT-System für die Datenübermittlung der Unternehmen rasch bereitzustellen. Bei einer ohnehin geplanten Überarbeitung des Gesetzes im Jahr 2028 soll ein Abschwächen erneut diskutiert werden. Die Verschiebung muss nun auch der Rat der Mitgliedstaaten absegnen, das gilt als Formalie.
M.Odermatt--BTB