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Bundesregierung verlängert Kurzarbeitergeld von einem auf zwei Jahre
Vor dem Hintergrund der schwächelnden Konjunktur hat die Bundesregierung die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vorübergehend deutlich verlängert. Das Kabinett stimmte am Mittwoch für eine von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eingebrachte Verordnung, mit der eine Bezugsdauer von bis zu 24 statt bisher zwölf Monaten möglich ist, wie das Ministerium mitteilte. "Jetzt geht es darum, Fachkräfte zu sichern", erklärte Heil.
Die rot-grüne Minderheitsregierung reagiere auf den deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland. "Ziel ist es, Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben", erklärte das Arbeitsministerium und verwies auf die großen Herausforderungen der Wirtschaft. Zuletzt war die Zahl der Kurzarbeitenden von 175.000 im August auf 268.000 im September gestiegen. Das waren laut Bundesarbeitsministerium 76 Prozent mehr als im Vorjahr. Das Verarbeitende Gewerbe setzt derzeit besonders stark auf Kurzarbeit.
Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) begrüßte die Entscheidung. "Wir befürworten das verlängerte Kurzarbeitergeld, denn es ist in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ein wichtiges und gutes Instrument, um Sicherheit zu geben", erklärte Vorstandsmitglied Alexander Bercht.
Die entsprechende Verordnung und damit auch die verlängerte Bezugsdauer gelten bis Ende Dezember 2025. Eine Abstimmung im Bundestag oder im Bundesrat ist nicht nötig. Ohne die Verlängerung könne "davon ausgegangen werden, dass es zu einem erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben kommen würde", warnte das Ministerium. Laut Verordnungsentwurf könnten seit Januar 2024 von Kurzarbeit betroffene Betriebe diese Regelung bis Ende 2025 verlängern.
Die Gruppe Die Linke im Bundestag kritisierte die Entscheidung der Bundesregierung. Der ausgezahlte Lohn reiche gerade bei Beschäftigten im Niedriglohnsektor nicht aus, "um auch nur ansatzweise ihre Existenz zu sichern", erklärte die Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik, Susanne Ferschl. Grundsätzlich erhalten Beschäftigte in Kurzarbeit 60 Prozent des ausgefallenen Gehalts, lebt ein Kind mit im Haushalt, sind es 67 Prozent.
Die Gruppe die Linke forderte ein Kurzarbeitergeld von 100 Prozent für Beschäftigte, die den Mindestlohn verdienen, und 90 Prozent für alle anderen.
Auch der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) sieht die Bundesregierung "auf dem völlig falschen Weg". "Kurzarbeit und Sonderregelungen sind teuer, belasten langfristig die Beitragszahler und lösen keine strukturellen Probleme", erklärte Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann. Er forderte strukturelle Reformen, die Unternehmen ent- und nicht belasten.
N.Fournier--BTB