
-
USA nehmen Ukraine-Militärhilfen wieder auf - Kiew unterstützt US-Vorschlag für Waffenruhe
-
US-Bildungsministerium entlässt fast Hälfte seiner Mitarbeiter
-
Drohender Shutdown: US-Repräsentantenhaus stimmt Übergangshaushalt zu
-
Vatikan: Papst Franziskus weiter auf dem Weg der Besserung
-
Inter fordert Bayern, Barca wartet auf BVB
-
Wunder bleibt aus: Abgeklärte Bayern im Viertelfinale
-
Schiffskollision in der Nordsee: Britische Polizei nimmt Frachter-Kapitän fest
-
Trump setzt auf baldiges Gespräch mit Putin
-
Portugals Minderheitsregierung verliert Vertrauensabstimmung im Parlament
-
Riss der Achillessehne: Woods fällt nach Operation weiter aus
-
DEL: Straubing nach zweitem Sieg im Viertelfinale
-
Emotionaler Sieg für trauerndes Barca
-
Wende in Dschidda: USA nehmen Ukraine-Militärhilfen wieder auf
-
USA nehmen Ukraine-Militärhilfen wieder auf
-
"Direkt und deutlich": Kovac verschärft den Ton
-
Ulm trennt sich von Aufstiegstrainer Wörle
-
Rumänien: Verfassungsgericht lehnt Beschwerde von Gerogescu gegen Wahlausschluss ab
-
Medien: Ulm trennt sich von Aufstiegstrainer Wörle
-
Linksfraktion nominiert Ramelow als Bundestags-Vizepräsident
-
EU-Chefdiplomatin Kallas kritisert weltweiten Trend zum Recht des Stärkeren
-
Ukraine-Krieg: Erste Sitzung der Gespräche zwischen Washington und Kiew beendet
-
Haseloff mahnt zu Einigung mit den Grünen auf Finanzpläne
-
Flugzeug mit philippinischem Ex-Präsidenten Duterte Richtung Den Haag gestartet
-
Weitere Eskalation: Trump droht Kanada mit dem Ende seiner Autoindustrie
-
Studie: Netzausbau und flexible Nutzung kann Strompreise deutlich senken
-
Bund der Steuerzahler fordert drastischen Personalabbau in Regierungsapparat
-
BSW fordert in Karlsruhe bundesweite Neuauszählung der Bundestagswahl-Stimmen
-
Erkrankter Papst außer Gefahr - Entlassung aus Klinik noch nicht unmittelbar erwartet
-
Rassistischer Angriff in Nordrhein-Westfalen: Radfahrer tritt auf Frau mit Baby ein
-
Halbe Million Euro Schaden: Unbekannte stehlen in Bayern 1500 Meter Kupferkabel
-
"FAZ": BSW fordert in Karlsruhe bundesweite Neuauszählung der Stimmen
-
Nach gescheiterter Fusion mit Honda: Wechsel an der Spitze von Nissan
-
Kollision von Straßenbahn und Tanklaster in Baden-Württemberg: Fahrzeuge in Flammen
-
Baerbock zum Gedenktag: Opfern terroristischer Gewalt eine Stimme geben
-
Missbrauchsfall um schwangere Elfjährige: Acht Jahre Haft für Stiefvater in Siegen
-
Mutmaßliche Massaker in Syrien: UNO fordert Ende des Leids der Zivilbevölkerung
-
Nach Anzugskandal: Wellinger hat "wenig Lust" auf Norweger
-
US-Richter fordert von Musks Effizienz-Abteilung Offenlegung von Dokumenten
-
Wehrbeauftragte: Milliardeninvestitionen in Bundeswehr kommen noch nicht überall an
-
Urteil: AfD-Abgeordnete dürfen Mitglieder im FC Bundestag sein
-
EU-Kommission will Abschiebelager in Drittstaaten erlauben
-
Pannenhelfer des ADAC im vergangenen Jahr zu mehr Einsätzen ausgerückt
-
Sorgen beim DHB-Team: Uscins fällt aus, Knorr wohl auch
-
Autohersteller Kia distanziert sich von Anti-Musk-Werbekampagne
-
Virologe Drosten würde nicht noch einmal so in der Öffentlichkeit stehen wollen
-
Erneute Insolvenz bei Modehersteller Gerry Weber - Suche nach Investor
-
Wetterdienst: Dürreperiode in Spanien neigt sich dem Ende zu
-
Schlechtes Wetter: Änderungen beim Biathlon-Weltcup
-
Rechtsverletzender Beitrag: Meta muss Sinngleiches ohne weiteren Hinweis sperren
-
Erstmals Pflegekasse auf Liquiditätshilfe angewiesen

Gericht: Mann muss Schwiegereltern geliehene 190.000 Euro zurückzahlen
Ein Mann muss seinen ehemaligen Schwiegereltern laut einer Gerichtsentscheidung aus Hessen ein sechsstelliges Darlehen zurückzahlen. Das Verleihen eines solch hohen Geldbetrags stelle keine reine Gefälligkeit dar, teilte das Landgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mit. Seine damaligen Schwiegereltern hatten dem Mann ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro gewährt. Nach der Scheidung von seiner Frau weigerte er sich, noch offene 190.000 Euro zurückzuzahlen. Es folgte eine Klage.
Der Schwiegersohn hatte laut Gericht Geld benötigt, um ein geerbtes Wohnhaus zu erhalten. Um ihn zu unterstützen, nahmen seine Schwiegereltern einen Kredit in Höhe von 250.000 Euro auf und beglichen damit Bankschulden des Manns. Sie einigten sich darauf, dass er den Kredit schrittweise zurückzahlen und für entsprechende Zinsen aufkommen werde.
Nach der Trennung der Tochter und des Manns stellte der ehemalige Schwiegersohn seine Rückzahlungen ein. Wegen Unterhaltszahlungen an seine Exfrau könne er diese nicht mehr leisten, erklärte er. Die ehemaligen Schwiegereltern bestanden jedoch auf Rückzahlung des noch offenen Darlehensbetrags in Höhe von 190.000 Euro. Vor Gericht argumentierte der Beklagte, dass seine Schwiegereltern freiwillig einen Teil ihres Vermögens geopfert hatten.
Das Gericht entschied aber, dass der Schwiegersohn einen mündlichen Darlehensvertrag mit seinen Schwiegereltern geschlossen habe. Es habe sich nicht um eine reine Gefälligkeit gehandelt, die nicht rechtlich bindend sei. Bei der "Gewährung eines derart hohen Betrags" handle es sich "keinesfalls um eine Gefälligkeit des täglichen Lebens". Außerdem habe der Beklagte selbst eingeräumt, dass ihm seine Schwiegereltern den Betrag nicht schenken wollten.
J.Bergmann--BTB