- NGOs werfen Israel "Völkermordhandlungen" im Gazastreifen vor
- Tödliche Schüsse auf jungen Mann in Hamburg: 19-Jähriger stellt sich Polizei
- Veto von Trump und Musk: In den USA droht kurz vor Weihnachten Haushaltssperre
- Darts-WM: Clemens fliegt raus - Schindler trifft auf Rydz
- Frankreichs neuer Premierminister Bayrou will Rechte und Linke für Regierung gewinnen
- Zwei lebenslange Haftstrafen in Ingolstädter Prozess um Doppelgängerinnenmord
- Mosel nach Ausfall von Schleuse voraussichtlich schon Anfang Februar wieder frei
- Schlafende Ehefrau getötet: Lebenslange Haft für 77-Jährigen in Wuppertal
- Bitte nicht auf Französisch: Ein "Bonjour" sorgt für Zoff in Belgien
- EuGH: Kindergeld für ausländische Arbeitnehmer auch bei einst illegaler Einreise
- "Putin ist verrückt": Selenskyj lehnt Trumps Vorstoß für Waffenruhe ab
- EU-Länder müssen Ausländer mit befristetem Aufenthaltsrecht in Ukraine nicht aufnehmen
- Verdi kündigt bundesweite Weihnachtsstreiks bei Amazon an - Ausstand auch in USA
- AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt schließt langjährigen Abgeordneten aus
- Leiche angezündet: Lebenslange Haft nach Mord in Münchner Obdachlosenmilieu
- Horn auf Rang vier, Uldal schlägt Landsmann Bö
- Bundesgerichtshof: Berliner Mietpreisbremse ist rechtmäßig
- ARD und ZDF kündigen weitere TV-Runden vor Bundestagswahl an
- 25-Jähriger liefert sich spektakuläre Verfolgungsjagd mit Berliner Polizei
- Urteil: Unternehmen darf Smiley-Kroketten nicht verkaufen
- VfB gegen St. Pauli ohne Kapitän Karazor
- EuGH und Bundesverwaltungsgericht schließen Abschiebungen nach Italien nicht aus
- Erpressungsaffäre um Pogba: Haftstrafe für Bruder Mathias
- Linken-Parteichef van Aken: SPD und Grüne bedienen sich aus Linken-Wahlprogramm
- Putin "jederzeit" zu einem Treffen mit Trump und zu "Kompromissen" bereit
- Beschädigte Ostsee-Kabel: Chinesisches Schiff kann laut Dänemark nach Inspektion auslaufen
- Gericht: Mann muss Schwiegereltern geliehene 190.000 Euro zurückzahlen
- Vergewaltigungsprozess von Avignon endet mit Höchststrafe für Haupttäter
- Putin räumt nach Anschlag auf General "grobe Fehler" der Geheimdienste ein
- EuGH: Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeit gilt auch für Hausangestellte
- Bundeskartellamt verhängte dieses Jahr Bußgelder in Höhe von 19,4 Millionen Euro
- Europäischer Gerichtshof schließt Abschiebungen nach Italien nicht aus
- Kurz vor Trump-Rückkehr: US-Regierung legt neue Klimaziele bis 2035 vor
- Bundestag beschließt Grundgesetzänderung zum Schutz des Verfassungsgerichts
- Gericht: 13-jähriges Kind haftet nicht für Schaden an Schaufenster bei Spiel
- ZDF kündigt weitere TV-Runde vor Bundestagswahl mit Spitzenkandidierenden an
- EU-Gipfel: Selenskyj drängt Europäer zur Abstimmung mit Trump
- Putin: Sturz Assads keine "Niederlage" für Russland
- Putin "jederzeit" zu einem Treffen mit Trump bereit
- Bundestag beschließt Präzisierung der Öffentlichkeitsarbeit von Parteien
- Metzgerei-Pleite nach Listerienwarnung: BGH stärkt bayerischen Behörden den Rücken
- Folgeantrag auf Asyl nach Ablehnung in anderem EU-Land kann zurückgewiesen werden
- Lebenslange Haft für Mann aus Stuttgart wegen Tötung von Ehefrau
- EU-Gipfel: Scholz fordert Unterstützung für Auto- und Stahlindustrie
- Bundestag nimmt Grundgesetzänderung zum Schutz des Verfassungsgerichts an
- Nach Corona-Einschränkungen wieder deutlich mehr Besucher in Kultureinrichtungen
- Israel attackiert Ziele im Jemen - Huthi reklamieren Angriffe auf Israel für sich
- Regierungsbildung nach Wahl in Sachsen: Landeskabinett von CDU und SPD vereidigt
- Vergewaltigungsprozess von Avignon: Haupttäter Pelicot zu 20 Jahren Haft verurteilt
- Putin: Russland wird Kontrolle über Grenzregion Kursk wiedererlangen
Urteil: Unternehmen darf Smiley-Kroketten nicht verkaufen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Rechtsstreit um Kartoffelkroketten in Form eines Smileys zugunsten eines weltweit agierenden Lebensmittelherstellers entschieden. Einem Konkurrenz-Unternehmen untersagte das Gericht den Verkauf von Tiefkühl-Kartoffelprodukten dieser Art, wie es am Donnerstag mitteilte. Die besondere Form des Produkts wird demnach als Hinweis auf das Hersteller-Unternehmen verstanden und ist deshalb besonders geschützt. (Az.: I-20 U 33/24)
Startpunkt für den Rechtsstreit um die Smiley-Kroketten war den Angaben zufolge die Lebensmittelmesse Anuga im Jahr 2017. Auf dieser bewarb das nun unterlegene Unternehmen ein tiefgefrorenes Kartoffelprodukt "in Form von drei verschiedenen lächelnden Gesichtern", wie das Gericht mitteilte. Damit zog es den Unmut des nun siegreichen internationalen Lebensmittelkonzerns auf sich, welches die Kartoffelprodukte mit dem Lächeln bereits seit über 25 Jahren verkauft.
Zudem sicherte sich das Unternehmen den Markenschutz für "vorfrittierte Kartoffelkroketten und Kartoffelpüree-Produkte, tiefgefroren" beim Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union. Das Landgericht Düsseldorf untersagte daher bereits im November 2017 auf Antrag des Konzerns den Verkauf des Produktes durch das andere Unternehmen und bestätigte in diesem Jahr die entsprechende einstweilige Verfügung.
Die Berufung dagegen wies der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts nun ab. Die Kartoffelprodukte seien "unzulässigerweise im geschäftlichen Verkehr markenmäßig benutzt" worden. Bei der Smiley-Form handele es sich nicht um ein "rein dekoratives Element", sondern um einen Hinweis darauf, "von welchem Unternehmen das Produkt stamme". Es könnte also zu Verwechslungen kommen.
Das Urteil ist mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts rechtskräftig.
E.Schubert--BTB