Berliner Tageblatt - Fast neun von zehn Tarifbeschäftigten bekamen Inflationsprämie - im Schnitt 2680 Euro

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Fast neun von zehn Tarifbeschäftigten bekamen Inflationsprämie - im Schnitt 2680 Euro
Fast neun von zehn Tarifbeschäftigten bekamen Inflationsprämie - im Schnitt 2680 Euro / Foto: © AFP/Archiv

Fast neun von zehn Tarifbeschäftigten bekamen Inflationsprämie - im Schnitt 2680 Euro

Die große Mehrheit der Tarifbeschäftigten in Deutschland hat im Zeitraum von Oktober 2022 bis Dezember 2024 eine Inflationsausgleichsprämie bekommen. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden teilte am Freitag mit, dass 86,3 Prozent der Tarifbeschäftigten eine solche Prämie erhielten. Im Schnitt wurden 2680 Euro ausgezahlt - je nach Branche gab es aber große Unterschiede.

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Die Bundesregierung hatte im Herbst 2022 Arbeitgebern in Deutschland die Möglichkeit eingeräumt, ihren Beschäftigten zusätzlich zum Lohn eine steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie von bis zu 3000 Euro auszuzahlen. So sollten vor allem die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs abgefedert werden. Die Maßnahme galt bis Ende 2024.

Laut Statistik wurden die niedrigsten Prämien mit durchschnittlich 1103 Euro im Baugewerbe ausgezahlt. Im Handel gab es demnach im Schnitt 1491 Euro. Für Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung oder im Bereich Erziehung und Unterricht gab es demnach 3000 Euro.

In der öffentlichen Verwaltung hatten laut Statistik zudem alle Tarifbeschäftigten Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie. Auch im Bereich Erziehung und Unterricht, im Bergbau und in der Industrie bekamen fast alle Tarifbeschäftigte die Sonderzahlung. Im Gastgewerbe dagegen erhielten nur knapp zwölf Prozent der Tarifbeschäftigten die Prämie.

"Angesichts der hohen Preissteigerungen haben die Inflationsausgleichsprämien von durchschnittlich 2680 Euro vielen Beschäftigten geholfen, kurzfristig über die Runden zu kommen", erklärte der Leiter des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung, Thorsten Schulten. Da es sich um Einmalzahlungen handelte, seien sie allerdings "ein zweischneidiges Schwert". In diesem Jahr müsse die Sonderzahlung "durch laufende Lohnerhöhungen kompensiert werden".

I.Meyer--BTB