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"Handelsblatt": EU will neue Gebühr auf Päckchen von Onlinehändlern erheben
Die EU-Kommission will laut einem Bericht des "Handelsblatt" eine Gebühr auf Päckchen von Onlinehändlern einführen, um die enorme Flut an zum Teil gefälschten und unsicheren Waren besser kontrollieren zu können. Außerdem sollen Onlinehändler in Zukunft kontrollieren, dass die auf ihren Plattformen angebotenen Produkte legal sind und EU-Sicherheitsnormen entsprechen, wie die Zeitung am Mittwoch unter Berufung auf einem Entwurf der Kommission berichtete.
Darin schlage die Kommission den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament vor, "eine Bearbeitungsgebühr für Artikel des elektronischen Handels zu erheben", die in individuellen Päckchen importiert werden. Mit der Gebühr sollen die Zollbehörden der EU-Staaten entschädigt werden für die höheren Kosten, die "bei der ordnungsgemäßen Kontrolle dieser Waren, die direkt an die Verbraucher geliefert werden, entsteht".
Die schiere Menge dieser Billig-Pakete, die direkt von Verkäufern aus China oder anderen Drittstaaten an Kunden in Europa geschickt werden, überlasteten die Zollämter, erklärt die Kommission dem Bericht zufolge in dem Entwurf. Verbraucherschützer und Umweltbehörden beklagten, dass deshalb Kontrollen und eine Garantie auf europäische Sicherheits- und Umweltstandards kaum möglich seien.
In Deutschland hatte ein Bündnis aus Verbraucherschützern, Handelsverband und Steuergewerkschaft kürzlich gefordert, europäische Standards bei Produktsicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz "konsequent" durchzusetzen. Demnach wurden im vergangenen Jahr vier Milliarden Pakete aus Drittstaaten direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher im EU-Binnenmarkt verschickt worden. Das Bündnis nannte insbesondere die chinesischen Onlinehändler Temu und Shein, die durch "massenhafte Gesetzesverstöße" den Einzelhandel in seiner Existenz bedrohten.
M.Ouellet--BTB