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Zwei Klagen in den USA gegen Starbucks wegen Verletzungen durch heißen Kaffee
Wenige Wochen nach ihrer Verurteilung zu einer zweistelligen Millionenstrafe wegen Verletzungen durch heißen Tee sieht sich die US-Kette Starbucks mit zwei neuen ähnlichen Klagen konfrontiert. Ein Mann im US-Bundesstaat Kalifornien reichte am Mittwoch Klage gegen das Unternehmen an, weil er sich mit Kaffee schwer verbrannt habe, der ihm in einem Drive-In in einem Becher mit nicht richtig angebrachtem Deckel serviert worden sei.
Die andere Klage gegen Starbucks war in der vergangenen Woche ebenfalls in Kalifornien eingereicht worden. Eine Frau führt ins Feld, einer der Becher der von ihr in einem Drive-In gekauften Getränke sei nicht korrekt abgesichert gewesen. In der Folge habe sie sich durch den verschütteten Kaffee schwer verbrannt. In beiden Klagen werden keine konkreten Summen für die Höhe des angestrebten Schadenersatzes genannt.
Erst Mitte März hatte ein Gericht in Los Angeles einem Mann Schadenersatz in Höhe von 50 Millionen Dollar (rund 45 Millionen Euro) zugesprochen, dem an einem Drive-In von Starbucks ein Becher mit heißem Tee in den Schoß gekippt war.
Die Anwälte des Mannes hatten argumentiert, dass die Bedienung bei dem Vorfall im Jahr 2020 eines von drei bestellten Getränken nicht richtig in den Pappbecherhalter geschoben habe. Ihr Mandant habe "Verbrennungen dritten Grades an seinem Penis, seiner Leiste und den Innenseiten der Oberschenkel" erlitten und sich mehreren Hauttransplantationen unterziehen müssen.
Der Fall erinnert an ein historisches Urteil gegen die US-Fastfoodkette McDonald's im US-Bundesstaat New Mexico von 1994 - damals wurden einer Klägerin mehr als 2,8 Millionen Dollar zugesprochen, nachdem sie heißen Kaffee auf sich verschüttet hatte. Die Schadenersatzsumme wurde allerdings später in der Berufung reduziert.
In einer der aktuellen Klagen gegen Starbucks führt die Kundin ins Feld, dass der heiße Kaffee sich auf ihre Beine, Hüfte, eines ihrer Knie und die Füße ergossen habe, wodurch schwere Verletzungen entstanden seien. Die Kaffeehaus-Kette sei verpflichtet, "angemessene Sorgfalt" auf die Zubereitung und Übergabe ihrer Getränke anzuwenden, so dass diese nicht verschüttet würden und Kunden verletzten, heißt es in der Klage.
Ein Starbucks-Sprecher erklärte zu dieser Klage, das Unternehmen sei fest davon überzeugt, dass diese "unbegründet" sei. Das Unternehmen habe stets die "höchsten Sicherheitsstandards" in seinen Läden angewendet, darunter auch im "Umgang mit heißen Getränken". Zu der zweiten eingereichten Klage äußerte sich der Sprecher zunächst nicht konkreter, da sie dem Unternehmen noch nicht vorliege.
In dieser Klage berichtet der betroffene Kunde, dass er sich durch den verschütteten Kaffee "schwere Verbrennungen, Entstellungen und kräfteraubende Nervenschäden an seinen Genitalien und seinem Gesäß" zugezogen habe.
J.Bergmann--BTB