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Ministerin Lemke für Entschädigung bei Zugverspätung durch Güterzug-Priorisierung
Bei Zugverspätungen sollten Bahnreisende nach Ansicht von Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) auch dann eine Entschädigung erhalten, wenn die Verspätung durch die Priorisierung von Güterzügen entstanden ist. "Mir ist wichtig, dass die Beeinträchtigungen für Fahrgäste so gering wie möglich gehalten werden und dass sie bei Problemen schnell und unbürokratisch entschädigt werden", sagte Lemke den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag.
Auch die Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Ramona Pop, macht sich dafür stark, dass die Entschädigungsansprüche gemäß der Europäischen Bahngastrechteverordnung eingehalten werden. "Diese dürfen in keiner Weise beeinträchtigt oder ausgehebelt werden", sagte Pop den Funke-Zeitungen.
Die Bundesregierung will Energietransporten auf der Schiene, also Güterzügen mit Kohle, Öl oder anderen Produktionsmitteln, in den kommenden sechs Monaten Vorfahrt vor Personenzügen einräumen, um die Versorgung von Kraftwerken mit Brennstoffen zu gewährleisten und den Betrieb von Raffinerien und Stromnetzen zu gewährleisten. Dies hatte das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen.
Hintergrund der Maßnahme ist zum einen die angespannte Lage im Energiesektor durch die verringerten Gaslieferungen aus Russland und die Bemühungen, russische Energieimporte möglichst weit herunterzufahren. Hinzu kommt, dass derzeit wegen der niedrigen Pegelstände der Transport auf manchen Wasserwegen eingeschränkt ist.
"Die derzeitige Energiekrise verlangt von allen besondere Kraftanstrengungen", sagte Ministerin Lemke. Die Priorisierung der Schienentransporte für den Energiesektor könne zu Verspätungen und Zugausfällen im Personen-Nah- und Fernverkehr führen.
Die oberste Verbraucherschützerin Pop forderte, dass die Einschränkungen auf den Personenverkehr so gering wie möglich ausfallen und Fahrgäste schnell informiert werden. Personenzügen sollten zudem "ihre Trassenberechtigungen nicht entzogen werden oder nur in unumgänglichen Notfällen", sagte Pop. "Fahrgäste müssen in diesen Fällen so früh wie möglich und umfassend informiert werden." Den betroffenen Reisenden müssten zudem alternative Beförderungsoptionen angeboten werden.
Kommt ein Zug mit mehr als 60 Minuten Verspätung am Ziel an, erhalten betroffene Fahrgäste 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt zurückerstattet. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.
A.Gasser--BTB